Moped Führerschein mit 15 was darf ich fahren?

5 Antworten

Mit 15 Jahren darfst du selber nur Mofa fahren.Bis 25 Km/h auf grader Strecke,zugelassen für 1 Person.Dafür ist kein Führerschein nötig.Wer vor dem 01.04.1665 geboren wurde oder einen Führerschein hat braucht keine Prüfbescheinigung,alle anderen brauchen die.

Mit 16 Jahren darfst du dann den ersten richtigen Führerschein haben.Du darfst Klasse AM und A1 für Kleinkrafträder bis 50 cm3 und Leichtkrafträder bis 125 cm3,bis 11 KW/15 PS fahren.Zudem kannst du auch Klasse T und L machen.Klasse L wäre z.b. für Traktoren.

Du darfst dann mit 16 Jahren alleine z.b. einen Ford, Porsche oder Lamborghini fahren.Kein Scherz.

Porsche,Ford und Lamborghini bauen bzw bauten nicht nur normale PKW und Sportwagen sondern auch Traktoren.

Hier mal was du fahren darfst ab 16 Jahren:

Klasse AM:

Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW. Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung. Ausnahme gemäß Fahrerlaubnisverordnung § 76: Zweirädrige Krafträder durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, wenn diese bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind sowie Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der DDR, wenn diese bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Klasse A1:

Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.

Klasse T :

ab 16 Jahre - nur Zugmaschinen durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 40km/h ab 18 Jahre Keine Befristung der Besitzdauer Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).

Klasse L :

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler, selbstfahrende Futtermischwagen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#T

Laolaxo  20.08.2017, 00:43

Sorry aber in österreich läuft das nd bisschen anders

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Mephistoles  20.08.2017, 11:12
@Laolaxo

Was läuft in Österreich anders ?Was ich damals schrieb gilt für Deutschland.

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Kommst Du aus Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen?

Dann kannst Du mit 15 Jahren bereits den Führerschein Klasse AM erwerben. Im restlichen Deutschland erst ab 16 Jahren.

Klasse AM berechtigt zum Führen eines Kleinkraftrads mit max. 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h[1]

Ansonsten kannst Du mit 15 Jahren nur die Mofaprüfbescheinigung ablegen.

Diese berechtigt zum Führen eines Mofas (motorisiertes Fahrrad) mit max. 50 cm³ Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Die Derbi Senda wird auch in einer 50cm³ Variante angeboten, die auf 25 km/h gedrosselt werden kann (WIMRE Gasanschlag, Auspuffdrossel, Sperre für 4. bis 6. Gang, Abbau der Soziusrasten und Sitzring zur Verkürzung der Sitzbank). Damit darfst Du das Ding auch mit der Mofaprüfbescheinigung fahren.

[1] Hinweis zu den erlaubten Höchstgeschwindigkeiten für Klasse AM:

  • 45 km/h bei Erstzulassung ab dem 1 Januar 2002
  • 50 km/h bei früherer Erstzulassung
  • 60 km/h bei Erstzulassung bis zum 29. Februar 1992, falls es sich um ein Leichtkraftrad nach (frühererem) DDR-Zulassungsverfahren handelt (Klartext: Marke Simson)

Was du mit 15 Jahren machst, ist kein Führerschein/Fahrerlaubnis, sondern eine Prüfbescheinigung. Damit darfst du ausschließlich Maofas fahren was dann bei 25 klm/h endet.

Hallo.-

Nur mit Prüfbescheinigung, das ist kein Führerschein. In Sachsen Thüringen Sachsen Anhalt m it 15 .

Mit Gruß

Bley 1914