Mittellos nach Trennung. Was tun?
Hallo zusammen,
Ich lebe ihn einer Bedarfsgemeinschaft. Ich mit meiner (Ex-)Freundin, ihren beiden Söhnen und unserer gemeinsamen Tochter. Jetzt haben wir uns aber getrennt. Sie will das ich ausziehe. Zurzeit bin ich arbeitslos (sonst arbeite ich für ein paar Stunden in einer Gastronomie).
Allerdings habe ich nichts. Kein Geld, keinerlei Möbel, keine Waschmaschine etc.. dazu kommt schlechte Schufa und Überschuldung.
Wie gehe ich denn vor um überhaupt etwas auf die Kette zu bekommen?
6 Antworten
Selbst wenn du nicht mit im Mietvertrag stehen würdest, denke ich das sie dich nicht einfach der Wohnung verweisen darf, es sei denn es würde deinerseits Übergriffe geben und sie ruft die Polizei, die dich dann erst einmal der Wohnung verweisen würden.
Denn durch deine anteilige Zahlung der Miete besteht meiner Ansicht nach ein Untermietvertrag, auch wenn es da nichts schriftliches gibt und dann müsste sie dir meiner Meinung nach schriftlich kündigen und die Frist würde dann bei 3 Monaten liegen.
Du solltest dich ans Jobcenter wenden und da schriftlich die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum beantragen, dazu würde ich noch eine Erklärung abgeben, weshalb der Auszug notwendig ist.
Später kannst du dann wegen Trennung vom Partner auch eine Erstausstattung beantragen, was dir fehlt solltest du dann also finanziert bekommen bzw.teilweise als Sachleistungen erhalten.
Wenn ein paar wochen zu den eltern oder sie wirklich nochmal fragen ob das ihre endgültige Entscheidung war. Sie kann dich ja jetzt nicht einfach so rauswerfen, bist ja immerhin der vater von ihrer tochter. Aber sehr schwere Situation
viel Glück
Wer steht denn als Mieter im Mietvertrag? Für mich ist fraglich ob die Dame Dich einfach rausschmeißen kann?
Ansonsten würde ich emfpfehlen, zum Jobcenter zu gehen, die Trennung glaubhaft zu versichern und einem Umzugsantrag zu stellen.
Und vielleicht wäre ein Termin bei einer Schuldnerberatung nicht die schlechteste Idee.
Jobcenter und Sozialamt sind deine Ansprechpartner. Dort musst du einen Termin vereinbaren und alles weitere abklären.
In dem du dich an die Fachleute wendest: Jobcenter in erster Linie, evtl. auch das Sozialamt.