Mitarbeiterin anzeigen - Beweise?

5 Antworten

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Bei einer Abmahnung muss immer der Betriebsrat/Personalrat mitbestimmen und der "Beschuldigte" fertigt eine Gegendarstellung. Wenn die in der Abmahnung gemachten Anschuldigungen nicht nachweisbar sind, und nur auf Gerede basieren, kann sie auch wieder aufgehoben werden. Ein Auszubildender hat eine/n Ausbildungsleiter/in in einem Betrieb und kann sich ebenso an den Personalrat wenden, wenn er das Gefühl hat, von einer Mitarbeiterin bewußt schikaniert zu werden. Also: man muss dem Azubi nachweisen, mit Zeugen, dass er Unwahrheiten über den Chef verbreitet!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tja... und nun?

die sagt so - der Azubi anders...

wer kann seine Behauptung beweisen oder glaubhafter darlegen?

Trande  19.05.2020, 19:12

So funktioniert das aber nicht. Der Azubi kann eine Gegendarstellung verfassen, und dann ist es Aussage gegen Aussage. Also im Zweifel für den Angeklagten.

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Ich würde auf jeden Fall auf die Abmahnung schriftlich antworten, dass dies Lügen sind. Eine ordentliche Stellungnahme wäre gut.

Noch besser wäre es wenn er sich in der Berufsschule an den Lehrer wendet und vielleicht hat er eine neue Ausbildungsstelle für ihn.

Kenn ich auch auf der Arbeit. Aber Polizei wird ohne Beweise nichts machen. Und wenn du’s aufnimmst machst du dich strafbar

Ja, kannst Du das beweisen?

Woher sollen wir das wissen?