Mitarbeiter einstellen oder Subunternehmer?

3 Antworten

Wenn du eine Firma hast, dann gibt es die Möglichkeit, entweder Leute einzustellen, oder Subunternehmer die selber ein Gewerbe angemeldet haben, zu beauftragen.

Du bist dann der Auftragnehmer und rechnest mit dem Subunternehmer ab. Das ist gängige Praxis. Im Normalfall übernimmst du auch die Garantie für die ausgeführten Arbeiten, auch des Subunternehmers.

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, bedarf es eines Vertrages mit dem Subunternehmer in dem die Rechte und Pflichten geregelt sind.

Für Angestellte hast du alle Personalkosten am Hals. Bei einem Subunternehmer musst du nur die vereinbarten Preise bezahlen.

Problem könnte sein, da der Subunternehmer ja auch selbständig ist und selber auch anderweitig Aufträge annehmen kann, dass er dann für dich nicht tätig werden kann, so du ihn brauchst.

Bei eigenen Leuten hat du eine bessere Planbarkeit.

Ich bin in der Baubranche tätig und kenne die Probleme. Es werden Aufträge angenommen. Ausreichendes Personal fehlt, um dem Termindruck nachkommen zu können. Also vergibt man den Auftrag an einen Subunternehmer. Nicht immer funktioniert das reibungslos.

Die Frage ist etwas anderes: Wie sind die Risiken verteilt? Wenn man Angestellte hat und keine Arbeit, dann laufen die Kosten für Angestellte weiter. Das ist ein häufiger Insolvenzgrund. Jetzt kann man auf die Idee kommen, das wird ein Sub-Lieferant. Allerdings gibt es da das Problem der Scheinselbstständigkeit. Wenn die Aufgaben, die Haftung und das unternehmerische Risiko nicht sauber abgrenzbar sind, kommen die Verbrecher vom Zoll und erpressen dann Sozialversicherungsabgabe. Danach kommt dann das Finanzamt und will Lohnsteuern für den umdeklarierten Arbeitslohn und dann kommt in der Regel die Privatinsolvenz.

Eine Lösung ist die Gründung im Ausland, zum Beispiel Österreich oder Polen. Dann ist es egal, weil die dort vernünftige Sozialgesetze haben. Dort ist das Gesetz nicht willkürlich, sondern vorhersehbar und klar.

Wenn Sie eine Lösung interessiert, melden Sie sich bei mir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
anonyn5555 
Fragesteller
 10.01.2022, 20:42

Ich habe eine Anfrage geschickt. Eine Lösung wäre interessant !

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Wenn er "ein Gewerbe aufmacht" heißt dass, dass er auch eine Dachdeckerfirma gründet. Dann ist er auch selbstständig + muss nicht mehr für Dich arbeiten.

anonyn5555 
Fragesteller
 10.01.2022, 20:32

das ist richtig. Wenn er das aber machen würde als Subunternehmer für mich geht doch die Rechnung auf oder?

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suedhoern  13.01.2022, 19:40
@anonyn5555

Er zahlt wie Du die Berufsgenossenschaft, Gewerbesteuer, Berufshaftpflicht, was weiß ich noch alles, dem müsstest Du doch viel höheren Stundenlohn zahlen als bei Festanstellung. Wenn Du ihn nicht brauchst oder er krank wird, zahlst Du nichts, aber wie lange macht er das denn mit, von Dir abhängig + wenn Du nichts hast, geht er komplett leer aus?

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suedhoern  15.01.2022, 14:44
@anonyn5555

Nein, Er wäre auch selbstständig + Du sein Auftraggeber. So wie Deine Kunden Deine Auftraggeber sind + Du es nicht mit eigenem Personal leisten kannst, müsstest Du diese Aufträge an ihn "untervergeben". Dann zahlt Dein Kunde seine Preise + Du müsstest den Posten "Wagnis + Gewinn" auf seine Preise noch aufschlagen. Dann wären die Kunden deutlich preiswerter dran, wenn sie ihn einfach direkt beauftragen + Dich ganz rauslassen. Er wäre keine Hilfe, sondern Dein Konkurrent. Ich als Kunde würde mir überlegen, Dich nur dafür zu bezahlen, das Du mein Dach einfach an einen anderen durchreichst.

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