Mit zigaretten von polizei erwischt (bin 15)muss ich ins heim bitte antworten habe sehr angst?

10 Antworten

Hallo Gmngg,

wenn ich so eine Frage lese, stellt sich mir die Frage, ob die erst gemeint ist. Kann mir nicht vorstellen, dass Jemand mit 15 wirklich ernsthafte Folgen befürchtet, nur weil er beim Rauchen erwischt worden ist.

Deine Frage beantwortet schon ein Blick in das Jugendschutzgesetz. Dort steht:

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§ 10 JSchG - Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren nicht entnehmen können.

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Das heißt, dass dieses Verbot nur:

  • In Gaststätten,
  • in Verkaufsstellen
  • in der Öffentlichkeit

gilt. Und das Verbot umfast noch nicht einmal, dass der Jugendliche selbst nicht rauchen darf. Das Verbot gilt nur für denjenigen, der Dir das Rauchen gestattet hat oder der Tabakwaren an Dich abgegeben hat.

Wurdest Du an den drei Orten beim Rauchen erwischt hast Du dementsprechend nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit begangen, aber die Polizei kann im Rahmen der Gefahrenabwehr:

  • Dich drum bitten die Zigaretten vor ihren Augen zu vernichten (Dieser Bitte musst Du aber nicht nachkommen) oder
  • Dir die Zigaretten abnehmen und sicherstellen. Die Zigaretten sind dann aber nicht weg, sondern sie können von Deinen Eltern wieder abgeholt werden.

Zudem kann die Polizei Deine Eltern informieren, wenn Du beim Rauchen erwischt worden bist. Kann informieren heißt aber nicht, das die Polizei in jedem Fall Deine Eltern informiert. Du selbst hast mit dem Rauchen nicht gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen und musst dementsprechend nicht mit Sanktionen in Form von Bußgeldern oder anderen Strafen rechnen. In den meisten Fällen sieht die Polizei davon ab, die Eltern zu informieren.

Die Polizei hat dem Gesetz genüge getan, wenn sie Dir das Rauchen an den drei Orten nicht gestattet hat. Weitere Maßnahmen seitens der Polizei sind nicht gefordert.

Und wie einige User hier im Forum immer schreiben, dass das Jugendamt informiert wird, wenn ein Jugendlicher beim Rauchen erwischt wird ist fast ausgeschlossen, weil das Jugendamt für solche Lappalien schlichtweg keine Zeit hat noch geeignete Maßnahmen treffen kann um zu verhindern, dass Du auch in Zukunft rauchst.

Schöne Grüße
TheGrow

Wenn du vorher noch nie irgendwie negativ aufgefallen bist, ist es eher unwahrscheinlich. Man wird ein ernstes Wörtchen mit dir und deinen Eltern reden sowie klären wo du die Zigaretten her hattest.

Solltest du schonmal negativ aufgefallen sein, kann es auch sein dass das Jugendamt bei dir aufkreuzt und entsprechende Gespräche fürht.Dass du in ein Heim kommst wäre die allerletzte Maßnahme. Das Jugendamt würde erstmal klären ob es probleme bei euch zuhause gibt und würde erstmal versuchen diese zu lösen ohne dass du in ein Heim kommst.

Möglich, dass sie mit Deinen Eltern darüber reden, diese zumindest informiert werden. Bekommst dann da vielleicht Ärger. Direkt passieren wird aber nichts.

Wär doch eine gute Gelegenheit, gleich wieder damit aufzuhören.

Keine Sorge. Deswegen natürlich nicht. Die informieren deine Eltern.. Mehr nicht 😉

Außer natürlich die hätten noch andere Anhaltspunkte...

Nein, du musst natürlich deswegen nicht ins Heim! Die werden wahrscheinlich deine Eltern kontaktieren, wenn überhaupt...