Mit unter 16 in Film?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein darfst du nicht, da sich Kinobetreiber laut Jugendschutzgesetz an die FSK Einstufung halten müssen und die Nichteinhaltung erhebliche Strafen mit sich bringt.

Bei ab 12 Filmen gibt es Ausnahmeregeln für jüngere in Begleitung einer Aufsichtsperson.
Bei ab 16 und ab 18 Filmen gibt es solche Ausnahmeregeln hingegen nicht, hier musst du also das entsprechende Alter erreicht haben.
Die Begleitung eines Erziehungsberechtigten hat hier also keine Auswirkungen.

ollesgemuese  07.01.2024, 20:44
in Begleitung einer Aufsichtsperson

Einer sorgeberechtigten Aufsichtsperson, nicht einer beliebigen, mit "Vollmacht" ausgestatteten. Also nur jemand, der auch sonst für das Kind offiziell zuständig ist. Nur mal als Anmerkung :P

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DerCaveman  09.01.2024, 03:48
@ollesgemuese

Die Ausnahmeregelung fuer mindestens Sechsjaehrige bei FSK 12 Filmen gilt auch, wenn sie sich in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person befindet. Es muss also keine sorgeberechtigte sein.

Erziehungsbeauftragt kann jeder volljaehrige Person sein, die von den Eltern mit dem Erziehungsauftrag ausgestattet wurde. Es kann also durchaus auch der 18-jaehrige Kumpel oder der grosse Bruder/die grosse Schwester mit entsprechender Vollmacht sein (wenn mindestens 18 Jahre alt).

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Nein. Darfst du nicht

Nein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ab 16 und 18 musst du deinen Ausweis zeigen und es gibt KEINE Ausnamen

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Kino, Horrorfilm, Jugendschutz)