Mit herzklappenfehler zu feuerwehr?

3 Antworten

Das kann dir niemand pauschal beantworten. Sondern es hängt davon ab, was die Ärzte bei Untersuchungen sagen: Einmal musst du atemschutztauglich sein, dafür ist regelmäßig ein ärztliche Untersuchung notwendig. Und zweitens gibt es eine Einstellungsuntersuchung bevor du verbeamtet wirst, weil die Stadt bei Verbeamtung ja dauerhaft deine Gesundheitskosten übernimmt (freie Heilsfürsorge) und sich da nicht jemanden ans Bein binden will, der nach 10 Jahren anfängt Probleme zu haben.

Sagt ein Arzt bei einer dieser Untersuchungen "das ist zu unsicher" und ein anderer Arzt bei einer Nachuntersuchung sagt das gleiche, bist du raus.

Und nein, lügen ist keine kluge Idee. Das wäre strafbarer Betrug und außerdem verlassen sich ja sowohl deine Kameraden, als auch die Menschen die du retten sollst, darauf dass du gesund und belastbar bist.

Ich denke schon, dass das möglich ist, wenn du sonst keine Probleme hast.

Ich würde mich jetzt soweit aus dem Fenster lehnen und behaupten das du mit der Diagnose den G26.3 nicht bekommst und somit ohne die ärztliche Tauglichkeit auch kein PA machen darfst und das wiederum bedeutet der Traum dürfte geplatzt sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr