Mit Gipsarmen autofahren?

4 Antworten

Wenn der Fahrlehrer Grips im Kopf hat wird er die Prüfung verschieben, das stellt nämlich eine Beeinträchtigung deinerseits dar.

DARF ICH MIT GIPS AUTO FAHREN?
Als Autofahrer darfst du mit einem Gips grundsätzlich ans Steuer. Die StVO untersagt das Fahren mit Gips nämlich nicht ausdrücklich. Stattdessen verweist sie lediglich darauf, dass ein Fahrzeugführer zu jeder Zeit in der Lage sein muss, das Auto selbstständig zu führen. Es ist also deine Entscheidung bzw. dein Verantwortungsbereich. Entscheidend ist dabei, an welcher Körperstelle du den Gips trägst. Klar ist, Autofahren mit einem Gips am rechten Bein oder Fuß schließt sich prinzipiell aus. Mit einem Gips zum Beispiel am linken Unterschenkel wiederum kannst du - zumindest rein theoretisch - ein Auto mit Automatikgetriebe steuern. Auch das Fahren mit eingegipsten Arm ist grundsätzlich möglich. Aber: Wer mit Gips fährt, läuft immer Gefahr bei einem Unfall eine Mitschuld zu erhalten. Die deutschen Gerichte treffen diesbezüglich zwar stets Einzelfallentscheidungen, orientieren sich aber am § 315c StGB. Dabei wird es immer ergebnisorientiert beurteilt, ob du als Fahrer mit Gips in deiner Fahrleistung eingeschränkt bist oder nicht. Rechtlich entscheidend ist dabei, dass du als Fahrer stets beide Hände frei haben musst, um die Fahraufgabe zu meistern. Geht mit einem eingegipsten Körperteil ein Funktionsverlust einher, wird dies oft als Ordnungswidrigkeit bewertet. Wenn durch diesen die Fahrsicherheit beeinträchtigt wird, machst du dich sogar strafbar. Vonseiten der Versicherungen fällt die Antwort auf die Frage, ob man mit Gips Auto fahren darf, ganz deutlich aus: Kein Gipsverband schränke die Bewegungsfreiheit in so geringem Maße ein, dass eine gefahrenfreie Teilnahme am Straßenverkehr gewährleistet werden könne. Aus diesem Grund handelt aus Sicht der Versicherer jeder, der mit Gips Auto fährt,  grob fahrlässig. Im Falle eines Verkehrsunfalls könne dem Fahrer deshalb immer eine Mitschuld angelastet werden. Da jede Kfz-Versicherung immer davon ausgeht, dass ein Gips die Fahrtauglichkeit mindert, wird sie bei einem Unfall auch nicht die vollen Kosten übernehmen.
Quelle : https://www.toptarif.de/kfz-versicherung/wissen/was-darf-man-am-steuer/

Das kommt darauf an, wie "beweglich" du noch bist. Ich schätze aber mal, dass spätestens bei Antritt zur Fahrprüfung Schluss ist, weil sich der Prüfer vermutlich weigern wird, sich zu dir ins Auto zu setzen.

Rechtlich gesehen gibt es da kein Verbot, allerdings im Gegenzug eine Verpflichtung uneingeschränkt fahrtüchtig zu sein, wenn du am Straßenverkehr teilnimmst.

Das könnte dir im Falle eines Falles also widerlegt werden. Und ich denke das Risiko solltest du selbst nicht eingehen und schon gar nicht auch noch anderen zumuten - Fahrprüfung hin oder her...

Normal darfst du so nicht fahren, weil die Sicherheit wegen deinen Einschränkungen gar nicht gegeben ist. ( Soweit ich das in Erinnerung habe.)

Ich glaube nicht, dass dich ein Prüfer so zur Prüfung zu lässt. Wahrscheinlich ist Auto fahren in deiner Lage eh erstmal verboten