Mit 17 ist man doch schon erwachsen oder!?


11.05.2024, 12:01

Geboren am 8.8.2006?!

13 Antworten

Hi Iina509,

nach dem GESETZT, ist man mit 18 Jahren Erwachsen! Ist völlig Irrelevant/Belanglos, WIE man sich selber Fühlt! Das GESETZT sagt und entscheidet, wann es ist! Schluss, Aus, Ende der Diskussion! Das Gesetzt sagt: "Nach erreichen des 18ten Lebensjahr, ist die betreffende Person Vollzurechnungsfähig und somit ach voll Geschäftsfähig. (Ausnahme nimmt dabei, der Erwerb von Immobilien, dazu benötigt es ein Alter von 21Jahren. Warum auch immer!)

Gesetzlich gilt man somit mit 17 Jahren weiterhin eher als Minderjährig!

Wenn man es GANZ genau nimmt: Am 01.05. wird man offiziell 18! Man will das groß Feiern (Verständlich!!!*gg) Also geht man am 30.04. Einkaufen. Aber, die Kassiererin sagt: "Komm MORGEN wieder, DANN biste 18.!" Das IST Gesetzt!!! Es gibt aber auch Kassiererinnen wie bei mir!*gg EIN Tag VOR meinem 18ten Geburtstag, war ich Einkaufen! (Natürlich auch hochprozentiges!!!*gg) Die Kassiererin fragte mich nach meinem Perso! Ich gab ihr meinem Perso! Sie schaute auf meinem Perso, schaute mich kurz an, schaute erneut auf den Perso und sagte dann, mit sachlicher und ernster Stimme und dies recht Knochen trocken: "Also... Auf DENN EINEN Tag, kommt es ECHT NICHT Mehr an!" Und sie winkte mich einfach durch!"

Interessant ist vielleicht noch zu wissen, das man erst mit 21.JAHREN Immobilen käuflich erwerben kann!

Mit dem 18ten Lebensjahr ist man zwar "VOLLSTÄNDIG" Geschäftsfähig!!! ABER(!!!!) Immobilien, kann man ERST ab dem 21.Jahr Kaufen!

Frage: Warum ist das so?

Antwort: So steht es im Gesetz!

Frage: WARUM steht das so im Gesetzt?

Antwort: WEIL es SO im Gesetz steht.

Ende der Diskussion! Wir wünschen noch einen schönen Tag.*g


Funship  11.05.2024, 21:53
nach dem GESETZT, ist man mit 18 Jahren Erwachsen!

Das steht bloß in keinem Gesetz. Und vor dem vollendeten 21. Lebensjahr kann das Jugendstrafrecht angewendet werden, was auch eher dagegen spricht.

der Erwerb von Immobilien, dazu benötigt es ein Alter von 21Jahren

Wo hast du denn den Quatsch her?

So steht es im Gesetz!

Bestimmt kannst du erläutern, welches Gesetz das sein soll. Nicht.

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Pjotre978  24.05.2024, 23:15
@Funship

Moin Funship,

warum bist Du so aggressiv in Deiner Antwort? Warum antwortest Du nicht einfach Sachlich, helfend und freundlich?

Anstatt zu Antworten: "Wo hast du denn den Quatsch her?" Denke ich mal, das ein: "Ich glaube, da hast Du eine Falsche Information. Meines Wissen nach ist es soundso. Informiere Dich lieber noch mal genauer." Ist freundlicher, netter, zeigt eher den Wunsch jemanden helfend zu verbessern und auf dem Richten Weg zu bringen. Denn mit der Antwort: "Wo hast du denn den Quatsch her?" fühlt man sich eher angegriffen und man geht automatisch in die Verteidigung und ist somit dem anderen gegenüber Feindlich eingestellt!

Ok, gut. Vielleicht ist Deine Art der Antwort, die Reaktion auf meine Art der Antwort. Im Sinne von: "So wie der hier geantwortet hat, verpasse ich ihm mal einen Schuss vor dem Bug! Damit der hoffentlich mal Aufwacht!" Kann ich verstehen. Manche Menschen (auch ich) brauchen so etwas hin und wieder. Ob die Art des Aggressiven allerdings besser ist oder die Art der freundlichen Hilfe... Kommt drauf an. Es gibt ja auch die Möglichkeit von beidem. Also erst mal los "poltern"! Und am Ende zeigen/Signalisieren, das die Argumente zwar berechtigt sind, aber es nicht als Angriff verstehen sollte, sondern mit einer Mischung aus Sachlichkeit und Humor.*g

Zurück zum Thema.

nach dem GESETZT, ist man mit 18 Jahren Erwachsen!

Dies schrieb ich.

Das steht bloß in keinem Gesetz. 

Dies schriebst Du. Bezieht sich dies auf das was ich schrieb? Also "nach dem GESETZT, ist man mit 18 Jahren Erwachsen!" ??

FALLS(!) ja, dann möchte ich folgendes erwähnen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 2 Eintritt der Volljährigkeit: Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres ein.

Volljährigkeit wird normalerweise gleichgesetzt mit Erwachsen. Wobei man sich auch wiederum darüber streiten kann, wenn man will, da sich manche/viele Erwachsene eher kindisch benehmen, aber auch umgekehrt. Und manche 30 oder 40 Jährige (oder noch älter) verhalten sich hin und wieder wie 16.jährige oder noch jünger. Aber darum geht es ja nicht. Das Gesetzt sagt ja, ab welchem Alter man Volljährig(Erwachsen) ist und ja nicht mit welches Verhalten.*g

Der nächste große Teil, in Deiner Antwort, betrifft halt meine Aussage mit dem Mindestalter zum Erwerb einer Immobilie.

Meine Aussage dazu:

der Erwerb von Immobilien, dazu benötigt es ein Alter von 21Jahren

Deine Antwort dazu:

Wo hast du denn den Quatsch her?

Meine Aussage dazu:

So steht es im Gesetz!

Deine Antwort dazu:

Bestimmt kannst du erläutern, welches Gesetz das sein soll. Nicht.

Dies ist das gute Beispiel dafür, was ich Anfangs meinte mit: "warum bist Du so aggressiv in Deiner Antwort?" Denn diese Art von Antwort, hat sehr viel in sich, was mich gegen Dich aufbringen "könnte". Nicht wegen dem Inhalt des Textes, sondern wegen der ART wie dieser Inhalt von Dir kommuniziert wird. Denn dadurch KÖNNTE(!) (ich betonne Extra das Wort "könnte") ich denken und den Eindruck bekommen, das da jemand bewusst und mit voller Absicht provoziert, um einen Streit anzufangen. Diesen Eindruck hatte ich auch im aller ersten Augenblick! Frag mich nicht WARUM, ich mich von diesen ersten Eindruck NICHT dazu genötigt fühlte, Dir in entsprechender Art und Weise zu Antworten. Ich weiß es nicht. Fakt ist jedenfalls, DAS ich es NICHT getan habe! Und ich finde, das dies (für uns beide) die beste Entscheidung ist.*g

Um Deine Frage zu Beantworten:

Wo hast du denn den Quatsch her?

Vor ca. 25-30 Jahren, hatte ich dies mal gehört/erzählt bekommen/aufgeschnappt. Und diese Information, hatte sich bei mir festgesetzt, OHNE das es dazu zu einer Aktualisierung/Update gekommen ist. Diese "veraltete/falsche" Info, wurde somit nie erneuert. Und somit, war diese Info für mich (bis zum heutigen Tage) aktuell richtig.

Deine (aggressive) Antwort und auch gleich Aufforderung:

Bestimmt kannst du erläutern, welches Gesetz das sein soll. Nicht.

Brachte mich erst dazu, diese Information zu erneuern. Und dies habe ich auch sogleich getan. Jetzt denkst Du vielleicht(!) "Oh, er ist Lernfähig!" Das bin ich durch aus. Bessern noch in hilfreicher und freundlicher Art, als in Aggressiver Angreifender Art!*ggg

Jedenfalls kann und muss ich Dir dazu sagen, das Du völlig Recht hast. Ich kann NICHT erläutern, in welchem Gesetzt dies steht. Da ich an alten Informationen festgehangen habe. HÄTTE ich allerdings auf Deine aggressive Art, mit Verteidigung reagiert und Dich wie einen Feind behandelt, (und dies zu Recht, nach meinen ERSTEN Eindruck!), hätte ich völlig anders Reagiert. Das heißt somit: Meinen Fehler gebe ich nicht deswegen zu, WEIL Du im recht bist! Nein! Sondern, weil ICH meine veraltete Information auf den neusten Stand gebracht habe! Und dies NUR, weil ich mich von Deiner Aggressiven Art, NICHT provozieren ließ!*ggg

Ich hoffe, das damit zwischen uns beiden alles gesagt ist und das Thema erledigt ist. Falls doch nicht(!), können wir gerne weiter uns hier darüber austauschen.*gg

Alles gute Dir.

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Ich habe auch am 8.8. Geburtstag 😅Das kommt immer auf die Reife der Person an. Ich bin 16 aber benehmen mich schon erwachsener als beispielsweise viele in meiner Klasse.

LG ☁️

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – knowledge halt 🙃

Man ist auf dem besten Weg dorthin - 17 ist ein "Zwischenalter", wo man kein Jugendlicher mehr ist, aber auch noch kein junger Erwachsener. Ab 18 würde ich jemanden objektiv als jungen Erwachsenen bezeichnen. So kam mir das auch selber bei mir vor: Es war mit 17 ganz viel in Bewegung und die Pubertät hatte man hinter sich gelassen, man war aus dem Gröbsten raus und dachte z.B. schon an Dinge wie Arbeit, Ausbildung, Zukunft und Führerschein, aber richtig erwachsen war man halt doch nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Aylamanolo  11.05.2024, 14:31

So kam mir das auch selber bei mir vor:

LOL das denken manche KInderchen schon mit 13.

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Nein. Jugendlich. Man ist weder ausgewachsen noch ist die Pubertät vorbei.

Nach deutschem Recht ist man mit 18 volljährig, also rechtlich „erwachsen“. Und auch im allgemeinen Sprachgebrauch gilt man erst mit 18 als erwachsen. Wobei es durchaus auch Leute gibt, die deutlich älter und noch nicht „erwachsen“ sind!