mit 17 buchen und mit 18 fliegen?

4 Antworten

Gesetzliche Regelung lautet: Rechtsgeschäfte im Rahmen deines Taschengelds, kannst du allein abschließen, für alles andere brauchtst du vorher die Genhemigung, bzw. nachträglich die Zustimmung deiner Eltern.

Für deine Flugbuchung bedeutet dies: Unabhängig vom Zeitpunkt des Flugs und der Bezahlung: das RG schließt du JETZT ab, der sogenannte Taschnegeldparagraph zieht also hier.

Ergo: Ist der Flug im "Rahmen deines Tacshengelds" bezahlbar, ist alles fein. Sonst nur mit deinen Eltern, wobei eine nachträgliche Zustimmung natürlich auch stillschweigend erfolgen kann, dass heißt, wenn sie nicht wiedersprechen, und der Verkäufer dich buchen lässt, ist auch alles ok.

Schönen Urlaub :-)

Teaubchenmaus 
Fragesteller
 09.07.2010, 08:04

danke für die Antwort. Also ich denke die Reise werde ich locker bezahlen können, da ich ja recht gut verdiene. Ich werde mir einfach ewas gutes raussuchen und denn mal anrufen. :-D

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Teaubchenmaus 
Fragesteller
 09.07.2010, 08:04

danke für die Antwort. Also ich denke die Reise werde ich locker bezahlen können, da ich ja recht gut verdiene. Ich werde mir einfach ewas gutes raussuchen und denn mal anrufen. :-D

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Teaubchenmaus 
Fragesteller
 09.07.2010, 08:04

danke für die Antwort. Also ich denke die Reise werde ich locker bezahlen können, da ich ja recht gut verdiene. Ich werde mir einfach ewas gutes raussuchen und denn mal anrufen. :-D

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da du noch nicht volljährig bist, wenn du den "reisevertrag" (buchung) abschließt, könnte es zu problemen kommen.
nimm doch einfach einen erziehungsberechtigten mit ins reisebüro, sobald du fest buchen möchtest.
über die reise vorab im reisebüro informieren kannst du dich auch mit 17.

Wir handhaben es so, dass bei Buchungsabschluss ein Elternteil anwesend sein muss und auch mit unterschreibt. Da du zum jetzigen Zeitpunkt noch 17 bist, giltst du bei Buchung noch als minderjährig.

da musst du vielleicht mal in den agbs des reiseveranstalters gucken, ob es ein mindestalter für die buchung gibt, oder ob das nur für den reiseantritt gilt.