Mit 16 umziehen?
Hi,
ich m15 (bald 16) will in einer eigenen Wohnung umziehen aus familiären Gründen. Paar Infos vorab:
- Eltern (Mutter) bekomm-t/en Bürgergeld und ich damit ebenfalls
- Ich besuche die Schule ( komme in die 9.) noch und habe vor Abitur zu machen
- Kenne mich mit Papierkram gut aus da ich aus einer ausländischen Familie und daran gewohnt bin
- Ich bin sehr zuverlässig (tätig in der (SV/SR), papierkram, Termin erledige ich vollständig komplett)
- Habe vor ein Minijob als Kellner/Barkeeper-(an der Theke) zu machen nach dem ich ausgezogen wäre
Ich glaube ich hätte zwei Optionen entweder ich ziehe aus mit Erlaubnis meiner Eltern (Mutter) oder ich komm in die Obhut des Jugendamtes worauf ich auch alleine wohnen würde alleine. Wie sieht’s mit finanziellen Möglichkeiten aus bei beiden Szenarien aus also mit Bürgergeld-(Wohnkosten, neben und Heizungskosten), wohn, Geld von Jugendamt, Erstausstattung, Kindergeld, oder sonstiges und dürfte ich einen Minijob ausüben bz. dürfte ich dann das Gehalt behalten?
Ich danke euch schonmal im Voraus.
Ich bin ein sehr geräumiger Mensch und bin im Mathe hervorragend, das Gefühl mit Geld umzugehen und und sich um die Wohnung zu kümmern als auch das Budget für die jeweiligen Bereichen kann ich sehr gut kalkulieren.
mit familiären Gründen meinte ich das ich dort nicht leben kann da ich körperlich und psychisch belastet werde.
Und wie gesagt würde ich gerne noch Kellnern (+538€)
5 Antworten
Ich bin auch mit 16 ausgezogen, aber konnte mir das durch meine Ausbildung finanzieren, wenn es übers Jugendamt geht, würde es komplett gestellt werden, bis du beruflich tätig wird, soweit ich weiß
Wenn der Auszug unter 25 Jahren nicht notwendig ist, wird es vom Jobcenter keine finanzielle Unterstützung für die Miete geben, selbst wenn deine Eltern mit dem Auszug einverstanden wären.
Ohne einen Bürgen, der im Ernstfall bei Ausfall die Mietzahlungen übernehmen würde, wenn es das Jobcenter nicht macht, wirst Du auch sehr wahrscheinlich keinen Vermieter finden, der dir bzw.deinen Eltern etwas vermietet, denn die müssten dann den Mietvertrag für dich als minderjähriges Kind unterschreiben.
Würde das ganze übers Jugendamt laufen, ginge das Kindergeld ans Jugendamt, weil sie zum Großteil deinen Lebensunterhalt bestreiten würden, zusätzlich müsstest Du mir eigenem Einkommen sicher auch noch anteilig für die Kosten aufkommen, denn alleine mit dem Kindergeld ist dein Bedarf nicht gedeckt und bei deinen Eltern gibt es wegen nicht Leistungsfähigkeit durch den Bezug von Bürgergeld auch nichts zu holen.
Bürgergeld bekommst Du doch schon. Also würde sich nicht viel für Dich ändern.
Deine Mutter müßte jedoch ggf. auch umziehen, falls die Wohnung für sie dadurch zu groß wird.
Zudem würde das Jobcenter Deinen Auszug nur unterstützen, falls er absolut notwenig wäre.
Am schwierigsten würde es jedoch wohl, einen Vermieter zu finden, der einen Halbwüchsigen bei sich wohnen läßt.
Im Bürgergeld bekommt man mit 16 eh keine Wohnung, da man bis 25 hier bei den Eltern wohnen soll. Es sei denn es gibt triftige Gründe. Streit bspw zählt da nicht
ich sehe hier einige Probleme:
- unter 25 hast du seitens des Amtes keinen Anspruch auf Unterbringungskosten, wenn nicht driftige Gründe vorliegen. z.B. häusliche Gewalt. Das bedeutet, deine Eltern müssten die Wohnung selbst finanzieren, in der du unterkommst
- Selbst anmieten kannst du keine, da du noch nicht Geschäftsfähig bist. Einen Vermieter zu finden, der bereit ist, deinen Eltern eine Wohnung zu vermieten, damit sie diese dir überlassen, könnte schwer werden.
Das sind jetzt die beiden aller wichtigsten dabei.
lg, Nicki
Mit 16 ausziehen kannst du vergessen. Laut Gesetz sind deine Eltern für dich zuständig