Mit 14 im getränke Handel arbeiten?

2 Antworten

Du kannst als 14-jährige/r vollzeitschulpflichtige/r Jugendliche/r überhaupt noch nicht in einem Getränkemarkt oder ähnlichem arbeiten, da Du ( respektive ein potetieller Arbeitgeber ) neben dem Jugendarbeitsschutz ....

Ratgeber/Detail/Jugendarbeitsschutzgesetz

auch noch die Kinderarbeitsschutzverordnung

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

beachten musst: bedeutet, dass Du nur sehr wenige kleine Hilfstätigkeiten ausüben kannst, um Dein Taschengeld / Sparkonto aufzufüllen .... und dazu gehören u.A. Tätigkeiten wie .....

Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten

Im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe

Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

Patricescf 
Fragesteller
 21.01.2020, 10:16

Bei unserem Logo Getränkemarkt kann man ab 15 Leergut annehmen und ähnliches.

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wilees  21.01.2020, 10:24
@Patricescf

und was bitte schön wäre dann ...

und ähnliches.

denn ! körperlich schwerde Arbeiten wie Kisten schleppen wäre nicht zulässig.

siehe obiger Link :

(2) Eine Beschäftigung mit Arbeiten nach Absatz 1 ist nicht leicht und für Kinder über 13 Jahre und vollschulpflichtige Jugendliche nicht geeignet, wenn sie insbesondere

1. mit einer manuellen Handhabung von Lasten verbunden ist, die regelmäßig das maximale Lastgewicht von 7,5 kg oder gelegentlich das maximale Lastgewicht von 10 kg überschreiten; manuelle Handhabung in diesem Sinne ist jedes Befördern oder Abstützen einer Last durch menschliche Kraft, unter anderem das Heben, Absetzen, Schieben, Ziehen, Tragen und Bewegen einer Last.

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Konkret heißt das: Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten. Weiterhin darfst du weder vor dem Schulunterricht noch nach 18 Uhr arbeiten.

Quelle schueler j obs.de