Kann man mit 15 arbeiten?
Also mein Freund hat gesagt (er ist 14) das er bald bei Hol ab (ein Getränke laden) arbeite für 250€ im Monat und für 10 Stunden die Woche ist das legal/möglich oder lügt er
5 Antworten
ist das legal
nein
möglich
( theoretisch ) ja, wenn der Laden das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnnung mißachtet.
Solange ein Jugendlicher noch vollzeitschulpflichtig ist - und das ist ein 14-jähriger in Deutschland immer - dann ist neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch noch die Kinderarbeitsschutzverordnung ...
https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html
zu beachten und nach dieser kann ein Jugendlicher nur in sehr, sehr begrenztem Umfang sich etwas dazu verdienen :
Dazu gehören:
Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten
Im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe
Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein
Gesetzlich darf er das nicht. Auch weil der Stundenlohn echt mies ist. Aber es muss ja keine (angemeldete) Arbeit sein. Hier kommt es auf die Umstände an. Wenn der Laden seinem Onkel gehört, er dort ab und zu mit hilft das Leergut zu stapeln und er dafür ein paar Euro zugesteckt bekommt finde ich daran nichts Schlimmes. Besser als wenn er die 10 Stunden am Rechner hängt und Frage auf gutefrage.net beantwortet oder stellt... ;-)
Eine "echte" Anstellung zu diesen Konditionen wäre gesetzeswidrig.
§ 2 (1) JArbSchG definiert wer laut Gesetz ein Kind und wer Jugendlicher ist. Kind = <15 und Jugendlicher = 15 - 17.
§ 8 (1) JArbSchG wird von Jugendlicher geachrieben. Ergo, er darf erst mit 15 arbeiten gehen.
das ist legal nicht möglich, weil der lohn weit unterhalb des gesetzlich festgeschriebenen mindestlohns liegt.
bei 40 stunden im moat komme ich auf 6,25€ die stunde.
Mit 14 darf er das nicht.
"Solange Jugendliche noch vollzeitschulpflichtig sind, dürfen sie im Kalenderjahr höchstens vier Wochen und nur während der Schulferien arbeiten"
Da steht "Jugendlicher" und Jugendliche sind 15 und nicht 14.
Aber generell stimme ich da zu, dass er nicht arbeiten darf, da für mich ein Getränkehandel keine "leichte Beschäftigung" ist.
"Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich auf neun oder zehn Schulbesuchsjahre"
Wer mit 15 legal Getränke-Kisten schleppen darf, sollte sich tatsächlich über die Schulpflicht keine Gedanken mehr machen müssen. lol
"Wer mindestens 13 Jahre alt ist, darf mit Zustimmung der Eltern bis zu zwei Stunden täglich (in der Landwirtschaft bis drei Stunden) leichte und für Kinder geeignete Beschäftigungen ausüben (§ 5 Jugendarbeitsschutzgesetz)."