Kann man mit 15 arbeiten?

5 Antworten

ist das legal

nein

möglich

( theoretisch ) ja, wenn der Laden das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnnung mißachtet.

Solange ein Jugendlicher noch vollzeitschulpflichtig ist - und das ist ein 14-jähriger in Deutschland immer - dann ist neben dem Jugendarbeitsschutzgesetz auch noch die Kinderarbeitsschutzverordnung ...

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html

zu beachten und nach dieser kann ein Jugendlicher nur in sehr, sehr begrenztem Umfang sich etwas dazu verdienen :

Dazu gehören:

Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten

Im privaten Rahmen (also für Nachbarn zum Beispiel, aber nicht für irgendwelche Firmen!): Tätigkeiten in Haushalt und Garten, Computerhilfe, Botengänge, Betreuung von Kindern oder Haustieren, Nachhilfeunterricht oder als Einkaufshilfe

Arbeiten auf Veranstaltungen in deiner Gemeinde oder in deinem Sportverein

Gesetzlich darf er das nicht. Auch weil der Stundenlohn echt mies ist. Aber es muss ja keine (angemeldete) Arbeit sein. Hier kommt es auf die Umstände an. Wenn der Laden seinem Onkel gehört, er dort ab und zu mit hilft das Leergut zu stapeln und er dafür ein paar Euro zugesteckt bekommt finde ich daran nichts Schlimmes. Besser als wenn er die 10 Stunden am Rechner hängt und Frage auf gutefrage.net beantwortet oder stellt... ;-)

Eine "echte" Anstellung zu diesen Konditionen wäre gesetzeswidrig.

§ 2 (1) JArbSchG definiert wer laut Gesetz ein Kind und wer Jugendlicher ist. Kind = <15 und Jugendlicher = 15 - 17.

§ 8 (1) JArbSchG wird von Jugendlicher geachrieben. Ergo, er darf erst mit 15 arbeiten gehen.

Woher ich das weiß:Recherche

das ist legal nicht möglich, weil der lohn weit unterhalb des gesetzlich festgeschriebenen mindestlohns liegt.

bei 40 stunden im moat komme ich auf 6,25€ die stunde.

Hallokomma  24.09.2019, 23:35

Der Mindestlohn gilt erst ab 18

0

Mit 14 darf er das nicht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ferienjob

Hallokomma  24.09.2019, 23:20

"Wer mindestens 13 Jahre alt ist, darf mit Zustimmung der Eltern bis zu zwei Stunden täglich (in der Landwirtschaft bis drei Stunden) leichte und für Kinder geeignete Beschäftigungen ausüben (§ 5 Jugendarbeitsschutzgesetz)."

0
destinyy  24.09.2019, 23:25
@Benediktiner

Da steht "Jugendlicher" und Jugendliche sind 15 und nicht 14.

Aber generell stimme ich da zu, dass er nicht arbeiten darf, da für mich ein Getränkehandel keine "leichte Beschäftigung" ist.

0
Hallokomma  24.09.2019, 23:34
@wilees

"Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich auf neun oder zehn Schulbesuchsjahre"

0
Benediktiner  24.09.2019, 23:35
@Hallokomma

Wer mit 15 legal Getränke-Kisten schleppen darf, sollte sich tatsächlich über die Schulpflicht keine Gedanken mehr machen müssen. lol

0