Minikatana und zoll?

2 Antworten

Zoll online - Abgabenrechner für Postverkehr

Zoll online - Zoll und Steuern

Die Einfuhr von Waffen ist in Deutschland streng geregelt. Bedenken Sie bitte, dass manche im Ausland frei verkäufliche, tragbare Gegenstände (z. B. bestimmte Soft-Air-Waffen, Schlagringe, Butterflymesser, Nunchakus) nach dem deutschen Waffengesetz verboten sind. Die illegale Einfuhr von Waffen und Munition ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bedroht.
habib938 
Fragesteller
 14.03.2022, 17:56

ALSO ICH BIN 20 DARF ICH IR EINS AUS AMERICA BESTELLEN WILL ES NUR ALS DEKO ES IST VON MINIKATAN HALT SO EIN ANIME REPLIKAT

0

Ich denke 19% Einfuhrumsatzsteuer und noch 1.7% Zoll, Tarifnummer 93070000.

Würde also so mit 36€ Abgaben Rechnen.

Wenn DHL für dich die Zollabfertigung übernimmt nochmal 6€ für DHL.

habib938 
Fragesteller
 14.03.2022, 17:57

OK

0
jort93  14.03.2022, 18:08
@habib938

Oh, es ist Deko? Ich bin von einem scharfen Schwert ausgegangen. Der Zollsatz für Deko Schwerter ist ggf. anders.

0
habib938 
Fragesteller
 14.03.2022, 18:14
@jort93

ja es ist scharf doch ich möchte es nur alls deko benutzen es ist ein anime replikat

0
habib938 
Fragesteller
 14.03.2022, 18:15
@habib938

brauch ich örgent ein waffenschein oder so ich möchte es nicht drausen mit nehmen nur alls deko

0
jort93  14.03.2022, 18:27
@habib938

Nein, einen Waffenschein brauchst du nur wenn du die Waffen in der Öffentlichkeit führen willst.

Und es gibt keinen Waffenschein der ich schwerter in der Öffentlichkeit führen lässt.

Wenn es nur Zuhause ist brauchst du keinen Waffenschein. Schwerter sind freie Waffen, jeder über 18 darf sie kaufen.

0
Leestiger  14.03.2022, 19:24
@habib938

Wenn es scharf ist, dann ist es eine Waffe, ist ab 18 und muss Zuhause in einem abgeschlossenem Behâltnis aufbewahrt werden!

Also nichts mit "an die Wand hängen, ect.."

0
jort93  14.03.2022, 19:27
@Leestiger

Sie müssen nur gegen die Wegnahme Gesichert sein. An der Wand festschrauben reicht aus. So dass man sie nicht einfach spontan nehmen kann.

Nur luftwaffen usw. müssen in einem verschlossenen Behältnis sein, hieb und stoßwaffen nicht

0
Leestiger  14.03.2022, 19:29
@jort93

Steht angeblich wo?

Zeigs mir dann zeige ich dir wo in Verbindung mit 36 WaffG das in der AWaffV festgelegt ist wie man erlaubnisfreien Waffen aufzubewahren hat!

Und warum sollte ein Teil der Streitkräfte ( Luftwaffe) in ein Behältnis müssen und die Marine und das Heer nicht?

0
jort93  14.03.2022, 19:41
@Leestiger

Ach, und übrigens, hieb- und stoßwaffen sind keine erlaubnisfreien waffen nach dem Waffengesetz, das scheint dein Verständnisproblem zu sein.

Erlaubnisfreie waffen sind nur Schusswaffen, in Anlage 2 des Waffengesetzes ist eine Aufzählung.

0
Leestiger  14.03.2022, 19:50
@jort93

Hamburg drückt sich mal wieder etwa lasch aus..

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

Und du denkst das gelte nur fùr Schusswaffen?

Wenn überhaupt an der Wand dann mit Schloss!

Steht hier:

https://www.sagerer-tresore.de/images/sagerer/dokumente/LKA_Bayern_Sichere_Aufbewahrung_von_Waffen_und_Munition.pdf

Seite 10 - "spezielle abschließbare Halterung"

0
jort93  14.03.2022, 19:56
@Leestiger

Naja, schwerter sind keine erlaubnisfreie waffen steht in Anlage 2 was erlaubnisfreie waffen sind. Hieb. und Stoßwaffen sind tragbare gegenstände nach Paragraph 1, Absatz 2.

Naja, weicht halt auch je nach bundesland immer etwas ab, steht im gesetz ja nicht genau.

Vielleicht wollen sie das in Bayern anders als in Hamburg.

1
Leestiger  14.03.2022, 19:59
@jort93
Erlaubnisfreie waffen sind nur Schusswaffen, in Anlage 2 des Waffengesetzes ist eine Aufzählung.

Also Springmesser, Karambit, Lanzen, Säbel, Schwerter sind keine erlaubnisfreien Waffen?

Komisch

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__1.html

Waffen sind

1.Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und

2.tragbare Gegenstände,

a)die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

WaffG Anlage 1

Tragbare Gegenstände 1.

Tragbare Gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a sind insbesondere

1.1Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

0
Leestiger  14.03.2022, 20:00
@jort93

Was hast du denn nur immer mit Anlage 2- lies mal die "sonstigen Gegenstände" in Anlage 1!

0
jort93  14.03.2022, 20:01
@Leestiger

Wie gesagt, hieb und stoßwaffen sind tragbare gegenstände, nicht aber erlaubnisfreie waffen. Erlaubnisfreie waffen umfasst nur schusswaffen und gleichgestellte gegenstände.

Du musst anlage 2 lesen. Da ist eine aufzählung was erlaubnisfreie waffen sind. Alles andere sind keine.

Erlaubnisfreie Arten des Umgangs
1.
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz
1.1
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, wenn den Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen;
1.2
Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden, die vor dem 1. Januar 1970 oder in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet vor dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind;
1.3
Schreckschuss-, Reizstoff- und
Signalwaffen,
a)
die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und das Zulassungszeichen nach Anlage 1 Abbildung 2 zur Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Nummer 1 bestimmtes Zeichen tragen oder
b)
die den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaates entsprechen, die dieser der Europäischen Kommission nach Artikel 4 Absatz 2 der Durchführungsrichtlinie (EU) 2019/69 der Kommission vom 16. Januar 2019 zur Festlegung technischer Spezifikationen für Schreckschuss- und Signalwaffen gemäß der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen als Maßnahme zur Umsetzung dieser Durchführungsrichtlinie mitgeteilt hat;
1.4
Kartuschenmunition für die in Nummer 1.3 bezeichneten Schusswaffen;
1.5
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.6
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.7
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist;
1.8
Armbrüste;
1.9
Kartuschenmunition für die nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5 abgeänderten Schusswaffen sowie für Schussapparate nach § 7 des Beschussgesetzes;
1.10
pyrotechnische Munition, die das Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 5 zur Dritten Verordnung zum Waffengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 1991 (BGBl. I S. 1872) mit der Klassenbezeichnung PM I trägt.
1
jort93  14.03.2022, 20:04
@Leestiger

In Anlage 1 stehen sie drin als tragbare gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, und nicht als erlaubnisfreie waffen.

Das wort "erlaubnisfrei" kommt in Anlage 1 nirgendwo vor.

In Anlage 2 wird beschrieben was erlaubnisfreie waffen sind.

1
Leestiger  14.03.2022, 20:13
@jort93

Jep, da muss ich dir Recht geben, dachte immer das gelte auch für Blankwaffen mit der Aufbewahrung wie beschrieben..(;verschlossenes Behältnis)

Haste voll Recht - wieder was dazugelernt! Mit den Auszügen der jeweiligen Landesbehörden wäre nur noch zu klâren, was so eine "spezielle" abschliessbare Halterung ist

0
jort93  14.03.2022, 20:20
@Leestiger

Wobei das natürlich durchaus etwas kurios ist.

Es gibt erlaubnispflichtige waffen, erlaubnisfreie waffen, und dann gibt es tragbare gegenstände nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a, für die man auch keine erlaubnis braucht.

Würde da im zweifel gucken wie die entsprechende landesbehörde das sieht.

Aber, ich denke wenn es so befestigt ist dass es nicht jeder einfach von der wand nehmen kann, bekommt man da keine probleme.
Vorallem, wenn man alleine wohnt, und keine kinder hat oder einläd, dann ist es ja bereits durch die haustür durch unbefugten zugriff geschützt(da ja jeder über 18 befugt ist).

0
Leestiger  14.03.2022, 20:32
@jort93

Der Grundgedanke war nicht wie früher "Minderjährige" vom Zugang abzuhalten sondern alle und jeden, also auch Diebstahl zu verhindern..

0