Minijob?

4 Antworten

Wenn Du in einem Zeitraum von 12 Monaten absehbar nicht 5.400 € überschreitest, dann ist das zwingend ein Minijob - wenn man monatlich knapp an der 450-€-Grenze verdient, dann kann es sein, daß man durch Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld oder andere zu berücksichtigende Gehaltsbestandsteile absehbar die Jahresgrenze überschreitet - der ArbG muß eine Prognose für 12 Monate erstellen - wenn in 12 Monaten die Jahresgrenze absehbar überschritten wird, muß er von Beginn an sv-pflichtig anmelden.

Ansonsten, falls absehbar die Jahresgrenze nicht überschritten wird, bist Du falsch angemeldet - der ArbG muß Dich ummelden - es besteht kein Wahlrecht, ob Minijob oder sv-pflichtig - die Beiträge werden dann auf Antrag erstattet (bei KV-Beitrag aber nur, wenn keine Leistung in Anspruch genommen wurde).

Der ArbG will ggf. 10%-Punkte Sozialabgaben einsparen (ein Minijob ist um 50% teurer für den ArbG als ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis) - das geht aber nicht - irgendwann fällt das aber sowieso auf und der ArbG muß alles rückabwickeln (ggf. arbeitet der ArbN meist nicht mehr da, und ein ArbG zahlt die zu Unrecht abgezogenen Beiträge dann meist nicht an den ArbN aus - nach dem Motto: der weiß ja davon nichts)

Für die bei Dir zu Unrecht einbehaltenen Beiträge, die nicht erstattet werden können, haftet der ArbG (d. h. Du kannst das von ihm einfordern).

Dann hat dich dein AG als Midijob angemeldet:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html

Hierbei betragen die Sozialversich.beiträge, also für die KV, PV, RV und AlV zwischen 10% (> 450€ mtl. Bruttolohn) bis max. 20% (< 1300€ mtl. Bruttolhn)!

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich habe das bei meinem neben Job so gehandhabt dass ich keine Versicherung zahlen muss ..dann bleibt einem mehr Geld .