Mietzahlungen für eine Wohnung, die den Eltern gehört?

3 Antworten

Bei Wohneigentum muss das Jobcenter auf jeden Fall schon mal für die ersten 6 Monate die nachweisbaren Betriebskosten und plausibel bemessene Heizkostenvorabschläge in tatsächlicher Höhe voll übernehmen.

Beim Anteil der Kaltmiete bin ich mir jedoch nicht ganz sicher, bis zu welcher Höhe, bzw. zu welchem Anteil das JC auch dafür aufkommen muss. Aus der KM müssen schließlich ja auch Rücklagen für unvorhersehbare Reparaturen oder etwaige Darlehen / Hypotheken und deren Zinsen gezahlt werden. Das Jobcenter muß dort m.W. dann in der KM nur diejenigen Kostenanteile bewilligen, die nicht zur Nettorendite Deiner Eltern beitragen.

Mit der Vollendung des 25. Lebensjahres des Kindes sind dessen Eltern dem Kind gegenüber in der Regel nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet, wenn sich das Kind zu dieser Übergangszeit nicht mehr in einer beruflichen Erstausbildung oder eines berufsbildenden Erststudiums befindet.

"Refendariat" deutet bei Dir allerdings darauf hin, dass Du Dein berufsbildendes Studium noch nicht erfolgreich abgeschlossen haben könntest...🤔 Dann könnte die Gestellung einer Wohnung durchaus noch bis zu einem gewissen Gegenwert doch noch von der Unterhaltspflicht gedeckt sein.

LG

Dass deine Eltern wie jeder andere Dritte sind, wenn sie dir nicht mehr unterhaltspflichtig sind.

Die müssen das bezahlen, kannst du einklagen.

Also wenn die Wohnung in deren Raster passt.

Die Weigerung geschieht zu recht.

Weshalb Probleme auf die Gemeinschaft der Steuerzahler abwälzen, wenn innerhalb der Familie da genügend Luft ist?

Sie können ja wieder bei den Eltern einziehen und die dann die Wohnung an jemand zahlungskräftigen vermieten.