Mietwohnung verkauft , was steht mir zu?

3 Antworten

Besitz und Eigentum ist nicht dasselbe!

Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache.

Du schreibst:

So wie es zu DDR -Zeiten war haben wir damals alles selber ausgebaut.

Genau genommen könnte der Vermieter den Rückbau verlangen.

Ihr habt nicht im Auftrag des Vermieters gehandelt, sondern selbständig.

Moralisch durchaus verständlich - juristisch jedoch nicht einklagbar.

Du schreibst:

wir haben vom Vermieter auch nie Geld für alles erhalten

Du hast mit dem Vermieter aber keine Aufwandsentschädigung verhandelt.

Du hast das Haus ohne Wanne gemietet, richtig?

Ich versuch's mal anders herum. Angenommen, der Vermieter hätte sich an den Kosten für's Badezimmer beteiligt oder sogar das komplette Bad bezahlt.

Nach Fertigstellung hätte er aber von dir eine höhere Miete verlangt, weil das Haus mit Bad einen höheren Komfort bietet und teurer vermietet werden kann. Wärst du damit einverstanden gewesen? Wahrscheinlich nicht.

Steht mir da nicht auch was vom Kaufpreis zu???????

Leider Nein!!!!!!!!!

Rechtlos bist du natürlich auch nicht. Du könntest das, was du selbst eingebaut hast, auch wieder abreißen.

Du könntest den Vermieter vor die Wahl stellen. Entweder er zahlt dir eine Ablöse, oder du baust alles wieder ab.

Ob sich das tatsächlich für dich auszahlt steht auf einem anderen Blatt.

Bleibt ihr denn dort wohnen oder will der neue Eigentümer selbst da einziehen?

Wenn dir der Vermieter damals explizit erklärt hat, schriftlich, dass er beim Auszug oder einer Veränderung euch dafür entschädigt, dann hast du nichts in der Hand.

Und der Verkauf des Hauses hat doch keine Auswirkungen auf dich. Kauf bricht nicht Miete, d.h. ihr bleibt doch dort wohnen, oder nicht?

Und selbst bei einer Eigenbedarfskündigung wirst du das Nachsehen haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein! Es sei denn, ihr hat irgendsowas schriftlich! mit dem Vermieter vereinbart.

HelgaZet 
Fragesteller
 24.10.2023, 20:20

Wir haben ein Schreiben, das wir uns ein Badezimmer einbauen dürfen

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AriZona04  24.10.2023, 20:23
@HelgaZet

Und in wessen Besitz/Eigentum geht das dann über? Wurde das auch geklärt?

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HelgaZet 
Fragesteller
 24.10.2023, 20:29
@AriZona04

Nee , da hat damals niemand drüber nachgedacht, es ist ja nun schon 42 Jahre her

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AriZona04  24.10.2023, 20:32
@HelgaZet

Ich denke, dann gehört jetzt alles dem Verkäufer - und bald dem Käufer.

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AriZona04  24.10.2023, 20:37
@HelgaZet

Nunja - sprich mit dem jetzigen Eigentümer, wie der das sieht - ob er Dir alles abkauft. - Ich denke eher, dass der ein lauwarmes Dankschön rüberschiebt - aber das war's dann auch.

Sobald man Geld in eine Sache investiert, sollte man sich gut überlegen, ob es das auch wert ist. Klar - für Euch war es das wert. Aber jetzt fragt keiner mehr danach.

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HelgaZet 
Fragesteller
 24.10.2023, 20:41
@AriZona04

Der Käufer vom Haus hat gesagt das ich mir das Geld vom Vor- Vermieter holen soll 🤷 er hat ja schließlich mein "Inventar" mit verkauft

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AriZona04  24.10.2023, 20:48
@HelgaZet

Nichts anderes habe ich in meinem letzten Kommentar ausgesagt. Also wende Dich an den jetzigen Eigentümer - der, der verkauft. Aber ich sag's noch Mal: Der wird kein Interesse haben, Dich auszuzahlen. Immerhin hast Du alles freiwillig gekauft.

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HelgaZet 
Fragesteller
 24.10.2023, 20:50
@AriZona04

Okay, ich Versuche mein Glück 🍀

Danke das du mir geantwortet hast 👍👋

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AriZona04  24.10.2023, 20:52
@HelgaZet

... und wenn der neue Eigentümer sich dann überlegt, sämtliche Badezimmer des Komplexes jetzt neu einzurichten, dann ist eh alles, was Du jetzt nutzt, weg ...

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