Mietrecht-Streit?

2 Antworten

Ausharren im Sinne von in der Wohnung wohnen muß man nicht, nur Miete + Nebenkosten bis Vertragsende zahlen.

Rein rechtlich ist der Vermieter im Recht.

Menschlich ein A...loch. Der soll sich doch freuen das der Mieter auszieht. So kann er a) früher über die Wohnung verfügen und b) bleibt ihm eine evtl. Räumungsklage, und der damit verbundene Ärger und die Kosten, erspart.

Ein Kündigungsrechtsverzicht (aka Mindestmietdauer) gilt für beide Seiten.

In der Zeit ist eine Eigenbedarfskündigung also nicht möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2009 - 2021 Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Chrxstxph 
Fragesteller
 28.04.2023, 11:17

Das hab ich. Darauf wurde ja auch bezogen, weshalb es weiter ging. Die frage die sich hier stellt ist allerdings, ob wenn der vermieter bereits früher raus wollte & man dem dann entgegen kommt und er daraufhin ablehnnt, raus kommt, oder ob man das aussetzen muss und bis zum ende der mindestmietdauer bleibt

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