Mietminderung bei hoher Luftfeuchtigkeit?

2 Antworten

das entscheidender Kriterium ist ja wohl das unscheinbare Wort "erstbezogen" .. also Neubau oder nach Komplettrenovierung ... dann liegt eine Vorgeschichte vor .. aus dem "Bauch heraus" seid ihr wohl zu früh eingezogen, als die Arbeiten noch nicht beendet waren. Dass der Vermieter und Eigentümer das abgesegnet hat, ist unklar

Dafür ist dann eben selbiger, der Eigentümer zuständig in seinem eigenen Interesse, unbedingt wegen der Beseitigung abklären

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Hallo

generell muss eine Neubauwohnung grundsätzlich erheblich mehr gelüftet werden als Bestandswohnungen. Das ist völlig normal. Luftfeuchtigkeit von 60% ist im normalen Bereich.
das ist im Grunde bekannt. Worauf kommt es euch denn jetzt an? Wollt ihr möglichst Miete mindern oder in Frieden da leben.
bei 60 % Luftfeuchtigkeit solltet ihr keine Probleme mit Schimmel bekommen wenn man sich an Lüftungsempfehlungen für Neubauten haltet.
wie stellt ihr euch das denn vor, die Miete zu kürzen bei 60 % Luftfeuchtigkeit??
ich glaube nicht das ihr das irgendwo durchbekommen würdet.
ihr müsst euch schlicht in den nächsten Monaten auf starkes oftes und langes Lüften einstellen.
da werdet ihr nicht drumherum kommen. Ist im Grunde bei jedem Neubau so.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung