Mietkostenübernahme wegen Haft?

4 Antworten

Soo eine Kleinigkeit wird es nicht gewesen sein, sonst hättest Du Bewährung bekommen. Wie auch immer, Du hast derzeit eine "Wohnung" und willst Dir den Luxus einer weiteren Wohnung leisten, bzw. will Deine Verlobte weiterhin in einer derart großen Wohnung wohnen, obwohl sie sie allein nicht zahlen kann.

Die Konsequenz, dass nun die Wohnung evtl. nicht zu halten sein wird, ist nun eine zusätzliche Auswirkung, genauso, wie wohl Dein Arbeitgeber, sofern Du einen hattest, Deine Stelle längst anderweitig besetzt hat und den Arbeitsplatz wohl nicht mehr für Dich bereit hält. Eine Haftstrafe ist nun mal nicht nur eine bloße Ortsveränderung, sondern bringt weitere Auswirkungen mit sich, die man tragen muss.

Dass Deine Verlobte weiter zu Dir hält, ist lobenswert, aber auch nicht selbstverständlich.

Dass Du die Hunde evtl. (vorübergehend) abgeben musst, ist eine weitere Konsequenz.

Das sind nun mal Situationen, bei denen man nicht erwarten darf, dass einem jemand hilft. Wieso auch? Es gibt viele andere Menschen, die eine Hilfe weitaus dringender benötigen. Man denke nur an die vielen alleinerziehenden Mütter, die seit Monaten nicht wissen, wer sich um ihre Kids kümmern soll, während sie weiterhin ihrer Arbeit nachgehen müssen.

Der Zeitraum bis zu Deiner Entlassung ist nun schon überschaubar. Vielleicht findest Du noch ein paar Sponsoren, die Euch die Miete bis dahin finanzieren. Mehr bleibt Dir wohl nicht übrig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
Kevko1234 
Fragesteller
 07.06.2020, 01:55

Ob es eine Kleinigkeit gewesen ist oder nicht, geht dich überhaupt nichts an und es war glaube ich auch nicht die Frage wie du darüber denkst! Entweder du schreibst eine vernünftige Antwort ,oder du hältst dich geschlossen. Solange du nicht in Haft gewesen bist , brauchst du deinen Senf so oder so nicht dazu geben! Und so lange du dich mit Menschen in den Gefängnissen nicht auskennst ,gilt dasselbe! Ich könnte dir jetzt einen Vortrag halten, wieso mich deine nicht vorhandene Intelligenz so wütend macht, jedoch begebe ich mich damit auf eine Eben herab, die für einen "bösen Kriminellen" dann doch zu tief ist.

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bwhoch2  07.06.2020, 09:03
@Kevko1234

Glücklicherweise ist mir in meinem Leben noch keine derartige "Kleinigkeit" passiert, die mich in eine derartige Situation gebracht hätte. Allerdings war ich immer darauf bedacht, das auch zu vermeiden, weil ich genau weiß, dass es sich nicht nur um einen kleinen Wohnortwechsel zwischendurch handelt, sondern, dass da viel mehr dran hängt.

Ob Du mich für intelligent hältst oder nicht, ist mir egal. Wer eine Straftat begeht, soll mit aller Konsequenz auch dafür einstehen und es ist absolut nicht Pflicht des Steuerzahlers, dann auch noch mit finanzieller Hilfe diese Konsequenzen abzumildern. Ich halte es für äußerst dreist, darüber auch nur nachzudenken.

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Bezogen Sie bereits vor dem Haftaufenthalt Hartz 4, können die Mietzahlungen auch während der Haft vom Jobcenter übernommen werden. Auch wenn Sie zuvor keine Leistungen nach dem SGB II beantragt hatten, kann Ihnen Hartz 4 zustehen.

Wichtig! Mietkosten werden nicht unbegrenzt vom Jobcenter übernommen. Meist werden sie für maximal sechs Monate anerkannt. Dauert der Haftaufenthalt länger, wird Hartz 4 trotz Gefängnis nicht übernommen. Allerdings können je nach Einzelfall auch andere Entscheidungen vom Jobcenter getroffen werden. Ein Antrag kann sich also in jedem Fall lohnen.

Da Ihr Gefängnisaufenthalt länger als sechs Monate dauert, könnten Sie entweder Ihre Wohnung kündigen und die Möbel einlagern lassen oder Ihre Verlobte, Freunde bzw. Verwandte bitten, die Mietkosten für Sie zu übernehmen, sodass Sie nach der Haftentlassung nicht vor einem Berg Schulden sitzen.

Kevko1234 
Fragesteller
 07.06.2020, 01:58

Vielen dank , die einzigst hilfreiche und vernünftige Antwort hier.

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Eine Kleinigkeit mit fast einem Jahr Haft, interessant.

Du hast eine Verlobte, warum zahlt sie nicht erst einmal?

Und du bist länger als 6 Monate in Haft und die Wohnung ist für Hartz bzw Übernahme der Mietkosten zu teuer bzw zu groß, die wird also auch bei jedem weiteren Antrag abgelehnt werden. 85qm zu zweit ist zuviel.

Du kannst jetzt dem Amt mit seinen Auflagen aber keine Vorwürfe machen, wenn du andererseits fast ein Jahr einfährst. Dann muss deine Verlobte sich um eine kleine Wohnung kümmern und die Hunde müssen weg - was genau willst du hören? Es gibt keine andere Lösung, wie es scheint.

Kevko1234 
Fragesteller
 03.06.2020, 19:48

Absolut keine option die Hunde weg zugeben !

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Kevko1234 
Fragesteller
 07.06.2020, 01:57

Gott sei Dank, habe ich noch etwas Drogengeld in meinem "bunker" gefunden. Wäre allerdings schon schön, wenn der dumme Steuerzahler meine Miete weiter zahlen würde.

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also die Opferhilfe springt da sicherlich gerne ein.

einfach mal dort anrufen.

RobertLiebling  03.06.2020, 19:54

Was schert sich die Opferhilfe um Täter?

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Sonntagskinder  03.06.2020, 19:55
@RobertLiebling

probiere es aus, dann kannst du es beantworten. ich heisse nicht Google.

und bitte hilf lieber dem Fragesteller, als die Kommentierer zu kommentieren.

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Drizzt1977  03.06.2020, 19:57
@Sonntagskinder

Die Opferhilfe macht in dem Falle NULL für den Täter. Vor allem nicht die Wohnung bezahlen.

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