Mieterselbstauskunft auch bei Elternbürgschaft?

2 Antworten

Wir machen das uns und auch sich hier bewerbenden Studenten in Abstimmung mit dem scheidenden Mieter relativ einfach mit dem folgenden Hinweis an die Mietbewerber:

Termine zur Wohnungsbesichtigung können ab sofort mit dem derzeitigen Mieter, ...... unter der Rufnummer ...., vereinbart werden.
Im Anhang zu dieser E-Mail finden Sie eine Selbstauskunft, die der Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages ausgefüllt und unterzeichnet mit den darin erbetenen Unterlagen erwartet - nicht zum Besichtigungstermin!!! Bei der Vermietung an Studenten ohne festes eigenes Einkommen wird eine Elternbürgschaft erwartet; für die Bürgen ist dann eine gesondert auszudruckende Selbstauskunft einzureichen.

Das funktioniert bei der Vielzahl unserer ca. 60 Studentenwohnungen in Köln-Junkersdorf (Nähe Sporthochschule) ganz hervorragend.