Mieterselbstauskunft - Anruf bei aktuellem Vermieter vermeiden?

2 Antworten

Mach Dir da mal keine allzu großen Sorgen. Schreib rein, Anruf von meiner jetzigen Hausverwaltung oder von meinem jetzigen Vermieter nicht erwünscht. Regelmäßige Mietzahlung kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden.

Der potentielle Vermieter weiß dann, dass es wenig Sinn macht, beim jetzigen Vermieter nachzufragen oder überhaupt näher nach dem aktuellen Mietverhältnis zu fragen.

Und, Du darfst diese Frage auch nicht überbewerten. Wir Vermieter wissen, wie man solche Auskunftsanfragen bei bisherigen Vermietern einordnen kann.

Handelt es sich beim Interessenten um jemand, der sich beim bisherigen Vermieter als unzuverlässig, extrem fordernd und streitsüchtig erwiesen hat, wird man über diesen Mieter keinesfalls irgendwas schlechtes sagen. Man wäre doch froh, wenn dieser Mieter bald eine andere Wohnung finden und kündigen würde.

Handelt es sich um einen Mieter, den man schon möglichst lange halten will, könnte das Gegenteil passieren.

Für einen Mietinteressenten macht es dann Sinn, die Kontaktmöglichkeit zu nennen, wenn bisher alles gestimmt hat und wenn der Grund der Kündigung einfach Veränderungen in den Lebensumständen sind, wie anderer Arbeitsort, Vergrößerung der Familie o. ä., dann werden die bisherigen Vermieter sehr gerne nur das beste behaupten und auch bereitwillig Auskunft geben. Das merkt man dann auch als neuer Vermieter, wenn man dann wirklich dort anruft.

Übrigens haben wir immer Verständnis, wenn an dieser Stelle der Selbstauskunft steht, dass die Nachfrage nicht erwünscht ist.

Also, ich kenne keine Hausverwaltung, die im Mietvertrag als Vermieter auftritt und die Miete dann auch versteuert.

Bist Du Dir sicher?

Und wenn doch, dann ist es so. Der neue Vermieter darf doch wissen, weshalb Du kommen möchtest.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
AndreeAB 
Fragesteller
 02.12.2021, 17:10
Also, ich kenne keine Hausverwaltung, die im Mietvertrag als Vermieter auftritt und die Miete dann auch versteuert.
Bist Du Dir sicher?

Dann kennst du jetzt zumindest eine. Im Vertrag "Mietvertrag zwischen ...", es folgt der Name des Vermieters und dann "vertreten von" Name der Verwaltung und Kontaktdaten. Von dem Vermieter erfährt man nur den Namen, nicht mehr.

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schleudermaxe  02.12.2021, 17:12
@AndreeAB

Was verleitet Dich anzunehmen, die Hausverwaltung ist die Vermieterin, wenn sogar bei Dir steht, sie vertritt lediglich den Vermieter?

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AndreeAB 
Fragesteller
 02.12.2021, 17:13
@schleudermaxe

Ich wollte in meiner Frage damit aussagen "Vertreten durch". Sorry wenn es falsch rüberkam.

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