Mieterselbstauskunft - Anruf bei aktuellem Vermieter vermeiden?
Hallo,
in der Mieterselbstauskunft muss/sollte man ja die Kontaktdaten des aktuellen Vermieters eintragen. Das ist in meinem Fall eine Hausverwaltung und die ist nicht mehr gut auf mich zusprechen. Ich habe dort sehr oft angerufen, wegen einem Mietmangel, aber sie haben nie etwas unternommen, weshalb ich jetzt dort ausziehen werde. Ich mache mir Sorgen, dass bei meiner Wohnungssuche viele Vermieter/Hausverwaltungen dort anrufen, um sich nach mir zu erkundigen und die dann etwas Negatives sagt, weil ich jetzt ausziehe und ich sie mit dem Mietmangel als wieder konfrontierte.
Folgende Möglichkeiten sind mir eingefallen:
- Man schreibt den Namen und die Telefonnummer der Hausverwaltung in der Selbstauskunft "versehentlich falsch, sodass auch keine Recherche mehr im Internet nach den Kontaktdaten möglich ist.
- Man gibt an, man hat zuletzt bei den Eltern gewohnt - Kommt bestimmt nicht gut an, oder?
- Die Kontaktdaten weglassen? Kommt auch nicht gut an, denke ich.
- Man hat zuletzt in einer WG gewohnt und gibt die Kontaktdaten des Kumpels an, der die Wohnung untervermietete.
Was haltet ihr von diesen Möglichkeiten? Gibt es noch etwas, wo man sich sicher sein kann, dass es legal ist?
2 Antworten
Mach Dir da mal keine allzu großen Sorgen. Schreib rein, Anruf von meiner jetzigen Hausverwaltung oder von meinem jetzigen Vermieter nicht erwünscht. Regelmäßige Mietzahlung kann auch auf andere Weise nachgewiesen werden.
Der potentielle Vermieter weiß dann, dass es wenig Sinn macht, beim jetzigen Vermieter nachzufragen oder überhaupt näher nach dem aktuellen Mietverhältnis zu fragen.
Und, Du darfst diese Frage auch nicht überbewerten. Wir Vermieter wissen, wie man solche Auskunftsanfragen bei bisherigen Vermietern einordnen kann.
Handelt es sich beim Interessenten um jemand, der sich beim bisherigen Vermieter als unzuverlässig, extrem fordernd und streitsüchtig erwiesen hat, wird man über diesen Mieter keinesfalls irgendwas schlechtes sagen. Man wäre doch froh, wenn dieser Mieter bald eine andere Wohnung finden und kündigen würde.
Handelt es sich um einen Mieter, den man schon möglichst lange halten will, könnte das Gegenteil passieren.
Für einen Mietinteressenten macht es dann Sinn, die Kontaktmöglichkeit zu nennen, wenn bisher alles gestimmt hat und wenn der Grund der Kündigung einfach Veränderungen in den Lebensumständen sind, wie anderer Arbeitsort, Vergrößerung der Familie o. ä., dann werden die bisherigen Vermieter sehr gerne nur das beste behaupten und auch bereitwillig Auskunft geben. Das merkt man dann auch als neuer Vermieter, wenn man dann wirklich dort anruft.
Übrigens haben wir immer Verständnis, wenn an dieser Stelle der Selbstauskunft steht, dass die Nachfrage nicht erwünscht ist.
Also, ich kenne keine Hausverwaltung, die im Mietvertrag als Vermieter auftritt und die Miete dann auch versteuert.
Bist Du Dir sicher?
Und wenn doch, dann ist es so. Der neue Vermieter darf doch wissen, weshalb Du kommen möchtest.
Viel Glück.
Was verleitet Dich anzunehmen, die Hausverwaltung ist die Vermieterin, wenn sogar bei Dir steht, sie vertritt lediglich den Vermieter?
Ich wollte in meiner Frage damit aussagen "Vertreten durch". Sorry wenn es falsch rüberkam.
Dann kennst du jetzt zumindest eine. Im Vertrag "Mietvertrag zwischen ...", es folgt der Name des Vermieters und dann "vertreten von" Name der Verwaltung und Kontaktdaten. Von dem Vermieter erfährt man nur den Namen, nicht mehr.