Mieterrecht?
Hallo, ich konnte recherchieren, dass man den Vermieter fragen muss wenn man eine "Bauliche Veränderung" an der Wohnung vornehmen möchte. Bedauerlicher Weise konnte ich nicht herrausfinden ob das gleiche auch umbekehrt gilt, da meine Vermieterin einfach beschlossen hat ein großes Fenster bei mir erheblich zu verkleinern. So wie ich das mitbekommen habe um Heizkosten zu spare.
Macht für mich jetzt auch nicht so viel Sinn. Wie auch immer über eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.
5 Antworten
Du hast die Wohnung gemietet mit dem großen Fenster. Eine Änderung (Verkleinerung) musst du nicht dulden und dafür auch die Handwerker nicht in die Wohnung lassen, auf keinen Fall!!!
Die Wohnung entspricht nach der Verkleinerung des Fensters nicht mehr dem, was man angemietet hat. Es ist definitiv eine Verschlechterung, deren Ausmaß auch davon abhängt, in welche Richtung und mit welcher Aussicht das bisherige Fenster war.
Der Mieter muss da nicht um Erlaubnis gefragt werden. Je nach "Nachteilen" kann man halt verlangen, dass die Miete angepasst wird. Realistischerweise wird im Mietvertrag kaum die Fenstergröße irgendwo hinterlegt sein - Chancen diesbezüglich also gleich null ;)
Der FS muss diese Veränderung der Mietsache nicht dulden und deshalb keinen Handwerker dazu in die Wohnung lassen. Wird hier u. U. illegal die Änderung durchgezogen, darf der Mieter Wiederherstellung verlangen.
Bist du im Mieterschutz? Denn die wären die beste Stelle um deswegen Rat zu holen, kannst aber auch zum Verbraucherschutz gehen.
Wenn sie Heizkostensparen will, dann kann sie Isolierte Fenster nehmen aber keinesfalls die Fenster Verkleinern. Man darf bei Bauliche Veränderungen verbessern aber nicht verschlechtern und das wäre bei einer Verkleinerung der Fall.
Sie kann ein Glas mit vergleichsweise besserem Wäremschutzwert einsetzen lassen.
Sie kann einen dämmenden Rolladen verbauen. Genügt vollkommen.
Aber vermutlich möchte sie eine "Bauliche Veränderung" herbeiführen, um die Miete steigern zu können.