Mieterrecht?

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Du hast die Wohnung gemietet mit dem großen Fenster. Eine Änderung (Verkleinerung) musst du nicht dulden und dafür auch die Handwerker nicht in die Wohnung lassen, auf keinen Fall!!!

Die Wohnung entspricht nach der Verkleinerung des Fensters nicht mehr dem, was man angemietet hat. Es ist definitiv eine Verschlechterung, deren Ausmaß auch davon abhängt, in welche Richtung und mit welcher Aussicht das bisherige Fenster war.

Der Mieter muss da nicht um Erlaubnis gefragt werden. Je nach "Nachteilen" kann man halt verlangen, dass die Miete angepasst wird. Realistischerweise wird im Mietvertrag kaum die Fenstergröße irgendwo hinterlegt sein - Chancen diesbezüglich also gleich null ;)


albatros  25.04.2022, 23:45

Der FS muss diese Veränderung der Mietsache nicht dulden und deshalb keinen Handwerker dazu in die Wohnung lassen. Wird hier u. U. illegal die Änderung durchgezogen, darf der Mieter Wiederherstellung verlangen.

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Bist du im Mieterschutz? Denn die wären die beste Stelle um deswegen Rat zu holen, kannst aber auch zum Verbraucherschutz gehen.

Wenn sie Heizkostensparen will, dann kann sie Isolierte Fenster nehmen aber keinesfalls die Fenster Verkleinern. Man darf bei Bauliche Veränderungen verbessern aber nicht verschlechtern und das wäre bei einer Verkleinerung der Fall.

Sie kann ein Glas mit vergleichsweise besserem Wäremschutzwert einsetzen lassen.
Sie kann einen dämmenden Rolladen verbauen. Genügt vollkommen.

Aber vermutlich möchte sie eine "Bauliche Veränderung" herbeiführen, um die Miete steigern zu können.