Miete in Umschlag im Briefkasten verschwunden (Recht)?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Throwaway,

dass Barzahlungen problematisch sein können, weißt du jetzt.

Es geht auch überhaupt nicht darum, wie das jetzt wirklich gelaufen ist, sondern es geht darum, wer was beweisen kann. Und da hast du ganz schlechte Karten.

Der ausstehende Betrag von 300 € ist unstrittig. Jetzt musst du beweisen, dass du die Zahlung geleistet hast. Das kannst du nicht. Und Geld einfach mal in den Briefkasten zu werfen, den vielleicht auch andere öffnen können oder von außen was raus angeln können, ist keine sichere Geldübergabe. Dazu gibt man Bargeld nur gegen Quittung.

Ich fürchte das musst du unter Lehrgeld verbuchen.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Solche Briefe bringt man nicht vorbei, man verschickt sie. Und zwar MINDESTENS als Einwurfeinschreiben, besser noch als Einschreiben mit Rückschein.

Jetzt hast du den Salat.

Wenn die Vermieter darauf bestehen, das Geld nicht erhalten zu haben und du keine Beweise, keine Zeugen für den Einwurf hast, wirst du - sollte es vor Gericht gehen - noch mal zahlen müssen. Betrachte es als Lehrgeld.


kevin1905  15.04.2022, 17:24

Wieso ist ein Einwurfeinschreiben schlechter als ein Einwurf mit Rückschein?

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Hacker48  15.04.2022, 17:24
@kevin1905

Weil Ersteres lediglich den Einwurf belegt, Letzteres den Empfang. 😉

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kevin1905  15.04.2022, 17:28
@Hacker48

Einem Übergabeeinschreiben kann ich die Annahme verweigern einem Einwurf nicht. Argument läuft ins Leere.

Der Einwurf in den Briefkasten ist eine Zustellung und nur die ist relevant.

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Hacker48  15.04.2022, 17:31
@kevin1905

Aber dann ist die Sache klar. 😉

Der Einwurf wird vom Postboten unterschrieben, diese Unterschrift ist schon rein logisch weniger wert, als die Unterschrift des Empfängers auf dem Rückschein. Aber sei ruhig anderer Meinung. Vielleicht in deiner eigenen Antwort?

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Highlands  15.04.2022, 17:34

Bargeld verschickt man auch nicht per Einschreiben!! Wenn das wegkommt gibt es dafür keinen Ersatz bzw Erstattung.

Die einzige legale und sichere Möglichkeit wäre per DHL Express. Da ist Bargeld bis € 500 zugelassen und versichert

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DaKaBo  15.04.2022, 18:46

Ich halte auch den Postversand - selbst wenn es ein Einschreiben ist - für nicht zielführend.

Von Seiten des Versenders kann ich auch einen leeren Umschlag per Einschreiben versenden. Das Einschreiben belegt also gar nichts.

Und eine Quittung über den Betrag hat der Versender dann immer noch nicht.

Für mich käme hier nur Überweisung oder Geld von Hand zu Hand mit Quittung in Frage.

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Wie lange hat er schon auf das Geld gewartet und wann hat er dich diesbezüglich kontaktiert? War das direkt am nächsten Morgen, nachdem du das Geld eingeworfen hast?


Throwaway123338 
Fragesteller
 15.04.2022, 17:24

Eingeworfen habe ich es zwei Wochen nach dem Auszug und gemeldet haben sie sich erst einige Wochen später.

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