Miete in Umschlag im Briefkasten verschwunden (Recht)?
Hallo zusammen,
mir ist folgendes passiert: Ich bin umgezogen und habe mit meinen alten Vermietern ausgemacht, dass ich die restliche Miete und 100€ für den Maler (also insgesamt 300€) noch bezahle.
Da ich die Miete immer in Bar gezahlt habe, hatte ich auch keine Bankverbindung von ihnen. Deshalb habe ich einen Brief geschrieben und alles in einen Briefumschlag gepackt, den wollte es ihnen vorbeibringen. Da es aber recht spät war an dem Abend, habe ich den Umschlag einfach in den Briefkasten geworfen.
Jetzt melden sie sich wieder bei mir und wollen die 300€ haben. Sie behaupten, dass sie keinen Brief gefunden haben und bestehen darauf, dass ich ihnen das Geld jetzt gebe.
In meinem Verständnis habe ich das aber schon getan, weil ich kann ja auch nichts dafür, dass der Brief, den ich persönlich in den Briefkasten geworfen habe, verschwunden ist.
Ich bin jetzt unsicher was ich weiter machen soll, weil ich kann weder beweisen, dass ich den Brief überbracht habe, noch dass er eventuell geklaut wurde.
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen.
3 Antworten
Hallo Throwaway,
dass Barzahlungen problematisch sein können, weißt du jetzt.
Es geht auch überhaupt nicht darum, wie das jetzt wirklich gelaufen ist, sondern es geht darum, wer was beweisen kann. Und da hast du ganz schlechte Karten.
Der ausstehende Betrag von 300 € ist unstrittig. Jetzt musst du beweisen, dass du die Zahlung geleistet hast. Das kannst du nicht. Und Geld einfach mal in den Briefkasten zu werfen, den vielleicht auch andere öffnen können oder von außen was raus angeln können, ist keine sichere Geldübergabe. Dazu gibt man Bargeld nur gegen Quittung.
Ich fürchte das musst du unter Lehrgeld verbuchen.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Solche Briefe bringt man nicht vorbei, man verschickt sie. Und zwar MINDESTENS als Einwurfeinschreiben, besser noch als Einschreiben mit Rückschein.
Jetzt hast du den Salat.
Wenn die Vermieter darauf bestehen, das Geld nicht erhalten zu haben und du keine Beweise, keine Zeugen für den Einwurf hast, wirst du - sollte es vor Gericht gehen - noch mal zahlen müssen. Betrachte es als Lehrgeld.
Weil Ersteres lediglich den Einwurf belegt, Letzteres den Empfang. 😉
Aber dann ist die Sache klar. 😉
Der Einwurf wird vom Postboten unterschrieben, diese Unterschrift ist schon rein logisch weniger wert, als die Unterschrift des Empfängers auf dem Rückschein. Aber sei ruhig anderer Meinung. Vielleicht in deiner eigenen Antwort?
Bargeld verschickt man auch nicht per Einschreiben!! Wenn das wegkommt gibt es dafür keinen Ersatz bzw Erstattung.
Die einzige legale und sichere Möglichkeit wäre per DHL Express. Da ist Bargeld bis € 500 zugelassen und versichert
Ich halte auch den Postversand - selbst wenn es ein Einschreiben ist - für nicht zielführend.
Von Seiten des Versenders kann ich auch einen leeren Umschlag per Einschreiben versenden. Das Einschreiben belegt also gar nichts.
Und eine Quittung über den Betrag hat der Versender dann immer noch nicht.
Für mich käme hier nur Überweisung oder Geld von Hand zu Hand mit Quittung in Frage.
Wie lange hat er schon auf das Geld gewartet und wann hat er dich diesbezüglich kontaktiert? War das direkt am nächsten Morgen, nachdem du das Geld eingeworfen hast?
Eingeworfen habe ich es zwei Wochen nach dem Auszug und gemeldet haben sie sich erst einige Wochen später.
Wieso ist ein Einwurfeinschreiben schlechter als ein Einwurf mit Rückschein?