Mietbürgschaft für eine WG?

8 Antworten

Das solltet ihr niemals machen. Ausser ihr könntet die zusätzliche miete ohne probleme stemmen.

Da sie die wohnung als wg nutzen möchtet, bedeutet doch, dass die miete für sie alleine zu hoch ist.

Dann solltet ihr ablehnen mit dem oben genannten Grund, dass ihr nicht wisst was für Gestalten dort wohnen werden und ihr nicht bereit seit auch für diese Leute mehr oder weniger zu bürgen.

Gruß

Aus meinem "Erfahrungsschatz";

Die Schwester deiner Frau sollte/muß mit jedem WG Bewohner einen Untermietervertrag machen. In dem stehen Kündigungsfristen und entsprechende Mietzahlungen, die der WG Bewohner, auch wenn er früher auszieht, zahlen muß. Sie sollte eine nicht zu verzinsene Kaution von 2 MM, vom Mitbewohner einfordern.

Ich persönlich habe in 3 WG´s als Hauptmieter gewohnt und würde aus den Erfahrungen heraus, keinesfalls für andere (außer für eigene Kinder) eine Mietbürgschaft übernehmen. Denn wenn ihr Pech habt, könnt ihr evtl. auf Mietkosten sitzenbleiben und dürft zahlen.

Ich bin 2x so auf die Schnauze geflogen und bin 1x auf erträglichen Kosten und 1x auf hohen Kosten sitzengeblieben. Dieser ganze Rattenschwn z > Anrufe, Mahnungen, Mahnbescheid & Volstreckung (erfolglos) kostet Geld und lohnt sich nicht.

Aber das müsst ihr überlegen und entscheiden.

Eine "WG" ( Wohngemeinschaft ) kann nicht Vertragspartei sein.

Eine Mieterpartei, bestehend aus zwei oder mehreren Mietern, kann einen Mietvertrag mit einem Vermieter abschließen. Im Mietvertrag kann eine Mietsicherheit oder eine Mietbürgschaft vereinbart worden sein. Ein Bürge würde dabei gegenüber dem Vermieter für die Mieterpartei bürgen.

Würde der Bürge vom Vermieter zur Inanspruchnahme der Bürgschaft gezwungen werden, so müsste der Bürge je nach Rechtslage Zahlung leisten, nicht für jeden einzelnen Mieter sondern für die Mieterpartei. Die Mieter haften gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch aber gegenüber dem Bürgen jeder einzeln, soweit Bürgschaftsverträge vorliegen und hier darüber Auskunft geben.

Für den Fall, dass hier eine Bürgschaft für den Hauptmieter erfolgen soll, muss der Hauptmieter gegenüber den Untermietern Mietsicherheiten in den Untermietverträgen vereinbaren.

Es ist Unfug, was manche hier schreiben, dass Sie keine Bürgschaft für die Schwester Ihrer Frau übernehmen sollen. Wenn Sie ein paar Punkte dabei beachten, können Sie sehr wohl das Risiko für sich begrenzen. Informieren Sie sich im Internet, es gibt gut Informationen dazu.

Allerdings sollten Sie sich erkundigen, ob die Schwester nicht bereits Mietkaution hinterlegen muss. Kaution und Bürgschaft sind nämlich eigentlich eine sogenannte Übersicherung, die nicht statthaft ist.