Meine Mutter will mich aus der Wohnung schmeißen?


27.01.2022, 18:37

Hallo da ich so viele Antworten bekommen habe ergänze ich hier einige Sachen. ich hätte meiner Mutter das Geld nicht verweigert. Ich hätte auch Miete bezahlt das wäre kein Problem nur besteht sie darauf das dass Geld auf ihr Konto überwiesen wird, was mein Vater aber nicht möchte da sie die ganzen 400€ behalten hätte. 250€ Miete wären das von meiner seite.

mein Vater wohnt 3 Stunden von mir entfernt in einem anderen Bundesland.

den Streit mit meiner Mutter zu beenden ist unmöglich ihrer Seits. Selbst wenn ich mich normal mit ihr unterhalten möchte geht sie sofort an die Decke.

11 Antworten

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Rechtlich darf sie dich vor die Türe setzen ja (auch wenn sie dir dann auch Unterhalt zahlen muss) Könnt ihr euch nicht so einigen, dass du ihr den Unterhalt weiterüberweist? Immerhin zahlt sie ja Obdach, Strom, Wasser usw. für dich mit.

Saim0n  27.01.2022, 18:26

This

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du hast nach dem gesetz bis spätestens 25. lebensjahr unterhaltsansprüche gegen deine eltern, solange eine erste ausbildung/berufsausbildung nicht beendet ist.

ob das für einen oder beide elternteile gilt, ist sache des sorgerechts. zwar zahlt dein vater dir geld, aber es kommt drauf an, ob es nach den üblichen regeln für wohnen/essen reichen würde, wenn du wirklich alleine lebst.

kannst du ggf. den streit mit deiner mutter beenden, wenn du ihr einen teil des geldes deines vaters abgibst?

Rheinflip  27.01.2022, 18:31

die 25 Jahre Grenze gibt es nicht

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Biete ihr doch an das geld von deinem konto danach auf ihr konto zu überweisen, ohne das wissen deines vaters.

Aber keine nette mutter wenn sie einen deswegen rauswerfen will :-/. Aber besser ihr das so anbieten als vor der tür zu sitzen.

Vielleicht kannst du auch ganz zu deinem vater wenn die beziehung da besser ist.

Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen.
Rein rechtlich bleiben die Eltern jedoch auch für volljährige Kinder, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben, zu Unterhalt verpflichtet - und zwar so lange, wie sich diese in einer berufsvorbereitenden Ausbildung befinden und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkünften des Kindes und der Eltern.
Übrigens: Bei der Höhe zur Festsetzung des Unterhalts können sich Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Unterstützung und Beratung beim zuständigen Jugendamt, Jugendberatungsstellen oder einem Anwalt holen.

https://www.n-tv.de/wissen/frageantwort/Darf-ich-mein-Kind-rauswerfen-article7040736.html

Da Du noch in Ausbildung bist, sind Deine Eltern Dir gegenüber immer noch unterhaltspflichtig. Deine Mutter darf Dich zwar rauswerfen, sie muß Dir dann aber auch (zusätzlich) Unterhalt bezahlen, und das nicht zu knapp. Vielleicht ist das ja das beste für Dich! Zieh aus, nimm Dir eine eigene kleine Wohnung und laß diese zuzüglich Lebensunterhalt von ihr und Deinem Dad bezahlen. Fertig ist die Unabhängigkeit. Wenn sie das so will, dann kann sie das doch gerne haben, oder?