Meine Mutter postet peinliche Bilder von mir - kann mir jemand helfen?

13 Antworten

Natürlich hast du das Recht ihr das zu verbieten.


Du hast schon recht. Das ist sogar schon eher dumm von deiner Mutter. Man sollte bei Kinderfotos generell vorsichtig sein. Oder gibt man auch jedem X Beliebigen Menschen die Fotos seiner Kinder wenn er auf der Straße dannach fragt? da würde man sagen sie Perverser. Du hast das Recht zu entscheiden welche und ob Fotos von die online gestellt werden. Ohne Einwilligung darf man das nicht. Eltern machen das oft unüberlegt auch mit recht "normalen" Fotos aber jeder kann sie sehen jeder auch Leute denen man auf der Straße niemals irgend etwas anvertrauen würde. Man sollte mit solchen Sachen allgemein vorsichtig sein. Auch Pädophil veranlagte können solche Fotos sehen und sie werden ja geteilt. Wer weiß wo man die Fotos später man findet. Kannst das deiner Mutter mal zeigen

2015-10-16 - Polizei fordert Eltern auf keine Kinderbilder in soziale Netzwerke zu posten

Natürlich hast Du das Recht! Postet sie Bilder von Dir, verstößt das gegen dein sog. "Recht am eigenen Bild" (u.A. als "informationelle Selbstbestimmung" in Bezug auf Art. 1 & Art. 2 GG, auch aber in §22 KuG geregelt). Dieses Gesetz, welches besagt, dass Du bestimmen darfst, was mit z.B. Bildern und/oder anderen bildlichen Abbildungen von Dir passiert (bezogen auf die Öffentlichkeit, z.B. Verbreitung), fällt unter das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Mach Deine Mutter mal darauf aufmerksam und/oder zeig ihr meine Antwort. Sollte sie weiterhin unerlaubt Bilder von dir verbreiten, setze dich am besten per Email mit dem Support der jeweiligen Seite in verbindung.


BellHuey  04.04.2016, 01:03

Gerne c:

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BellHuey  04.04.2016, 00:59

*Postet sie UNERLAUBT Bilder von dir

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Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22 

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.

Das darf sie rein rechtlich gesehen gar nicht ohne deine zustimmung