Meine Lehrerin schlägt mich! Was soll ich tun?

19 Antworten

Ok. Beweise sammeln, schnapp dir unbedingt Zeugen am besten 2-3 und auf zum Schulleiter. Am allerbesten machts sich natürlich, wenn du deine Eltern mitnimmst, die können so richtig ein auf "Wir sind schockiert!" machen!!! Aufjedenfall musst du dagegen was machen, sowas hat im Klassenzimmer nichts verloren und wenn die gute Dame meint ihre Schüler schlagen zu müssen, muss sie auch mit den Konsequenzen rechnen!!

Anfassen wie auch immer, ist grundsätzlich verboten. Du kannst beim Schulleiter eine Beschwerde gegen die Lehrerin einreichen.

Hmmm mit anderen die das bezeugen können mal zum Direktor gehen und vielleicht auch wenn es verboten ist mit nem Handy filmen wenn sie jemanden schlägt damit ihr Beweise habt weil SO geht das nicht! Eine Lehrperson darf niemanden Schlagen oder ihn Bedrängen ich meine wo sin wir den??

Erzähle das erst mal deinen Eltern und frage deine Mitschüler,ob sie für dich Aussagen,wenn du es dem Schulleiter meldest !!! Dann wird sie mit Sicherheit mit einer Strafe rechnen müssen.

Hallo Til99,

unabhängig, was der Anlass für die Szenen war - ich sehe hier den Tatbestand der Körperverletzung und Nötigung. Nichts auf der Welt rechtfertigt das - auch keine Scherze über Hosenziehen.

Bitte aprich auf jeden Fall Deine Eltern an, damit sie Dich hier unterstützen.

Bitte sprich gemeinsam mit Deinen Eltern dann den Schulleiter darauf an und sammle Beweise, hier Zeugenaussagen.

Das Thema sollte auch polizeilich zur Anzeige gebracht werden. Gleichermaßen muss rechtlich überprüft werden, in wie weit die Lehrerin Dich noch unterrichten oder Noten vergeben darf.

Bitte entschuldigt meine Strenge - ich habe hier weder Verständnis, noch irgend ein Mitgefühl für jemand, der das nur vielleicht ansatzweise oder im Affekt Schutzbefohlenen antut.

Viele Grüße EarthCitizen

Haglaz  11.09.2013, 22:43

Den Tatbestand einer Nötigung sehe ich hier nur schwer erfüllt, eine Körperverletzung liegt mangels Tatbestand nicht vor, leichte Schmerzen scheitern in der Regel an der Bagatellgrenze, Schmerzen sind hier jedoch nichtmal geschildert worden. Viel eher liegt eine Beleidigung mittels einer Tätlichkeit vor.

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