Mein PKW nach Rumänien verkaufen?

1 Antwort

du meldest vor Verkauf ab, Kaufvertrag, am besten aus dem Netz; z.B. ADAC; Barzahlung, du gibst dem Käufer Zulassungsbescheinigung I u. II Tüv u. AU-Bericht.

im Kaufvertrag schreibst bis wann das Fahrzeug abzuholen ist, wird der Termin überschritten, zahlt er Standgeld. Wie er das Auto abholst, ist nicht dein Problem. ER führt aus, damit ist ER in der Pflicht alles notwendige zu veranlassen, bzg. der Verzollung usw.