Mein Handy wurde 3 mal in Reparatur geschickt hab ich ein recht auf ein neues Handy?

4 Antworten

du hast sogar anrecht auf umatsuch, d.h. du kannst dein geld zurückverlangen und zwar schon nach dem zweiten missglückten versuch, sofern der fehler in der gewährliestungszeit auftrat und du ihn nicht zu verantworten hast.

Blackdragon96 
Fragesteller
 23.02.2014, 12:13

Ich werde mit sicherheit ein neues Handy bekommen aber ich nehm dieses mal eine andere Handymarke

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flirtheaven  23.02.2014, 12:17
@Blackdragon96

ich würde bei dem händler kein gerät mehr kaufen, ich würde mir das geld auszahlen lassen und einen anderen händler damit glücklich machen. er hat deine verbraucherrechte missachtet.

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Eigentlich ja.Es war mal so das ,wenn man ein Gerät in der Garantiezeit zweimal eingeschickt hat und der Fehler immer noch nicht behoben war ,dass man anspruch auf ein neues hatte.Aber ob das immernoch so ist ,weiss ich nicht genau.

Blackdragon96 
Fragesteller
 23.02.2014, 12:00

Ja ich hoffe das ich ein neues Handy bekomme der Media Markt Mitarbeiter hat mein Handy jetzt zum Hersteller geschickt um zu entscheiden ob ich ein neues bekomm

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flirtheaven  23.02.2014, 12:15
@Blackdragon96

der hersteller braucht dich gar nicht zu interessieren, du hast einen vertrag mit dem händler. den würde ich am montag auf den pott setzen und ein neues gerät bzw. den kaufpreis zurückverlangen.

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flirtheaven  23.02.2014, 12:13

mit garantie hat das nichts zu tun, es geht um die gesetzliche gewährleistung. man kann schin beim ersten mangel ein neues gerät verlangen, der verkäufer kann das aber mit begründung ablehnen und eine reparatur veranlassen. schlägt diese zweimal fehl, hat man einen anspruch auf rücktritt vom kaufvertrag. d.h. man bekommt sein geld zurück und der händler seinen "schrott"

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Ja, du kannst ein neues Handy verlangen. Du kannst aber auch vom Kauf zurücktreten.

Bereits nach 2 erfolglosen Reperaturversuchen, hast du ein Recht auf ein neues Handy ( Wandlung ).

Blackdragon96 
Fragesteller
 23.02.2014, 11:58

Danke für deine Antwort

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flirtheaven  23.02.2014, 12:16

das gilt für den rücktritt vom vertrag. d.h. geld zurück. man kann schon beim ersten mangel ein autauschgerät verlangen.

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Christin248  23.02.2014, 12:27
@flirtheaven

Das entspricht nicht der Wahrheit man muss zwei Reperaturversuche hinnehmen bevor man ein neues Gerät fordern kann.

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flirtheaven  23.02.2014, 12:34
@Christin248

falsch! nach zwei erfolglosen versuchen hat man bereits ein anrecht, den vertrag rückgängig zu machen. im gestzestext steht folgendes im § 439 BGB:

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

d.h. nur in begründeten ausnahmen, kann der verkäufer den umtausch gegen ein neues gerät verweigern (Abs. 3)

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