Mein Chef zwingt mich, mit meinem Privatauto zur Baustelle zu fahren, dar unsere Firmenwagen alle Zweisitzer sind, darf er das?

9 Antworten

Wen dein chef dir keine kosten erstat darf er es auch nicht verlangen den er hat einen fuhrpark.Außerdem bereichert er sich so sich an dir da er zb sprit oder arbeitszeit einsparen kann.Teile deinem chef mal mit entweder er beteiliegt sich oder du fähst nicht mehr mit deinem Privatwagen zu baustellen.(gibt Ärger aber das kann notwenideg sein) Er kan kosten für seinen fuhrpar wie zb auch reperaturen zb an das finazamt weitergeben du nicht .Schreib auch auf wieviele km du zusamengefahren bist und zb auch von wo naxch wo damit du einen nachweis hast.


Meine Kollegen & ich absolvieren sämtliche Dienstfahrten auch mit unseren privaten Autos! Ich finde das nicht schlimm, zumal die Fahrtkosten gut bezahlt werden.. wir müssen allerdings ein Fahrtenbuch führen, das dann monatlich vorgezeigt & vom Chef gegengezeichnet werden muss.

Er kann dich nur zwingen wenn es im Arbeitsvertrag so vereinbart wurde. Was wäre denn wenn du gar kein Auto hättest oder es kaputt wäre ?

Ja, das darf dein Chef. Allerdings nur dann, wenn er die von dir nachgewiesenen Kosten für das Fahrzeug erstattet.

Meist sind diese mit der Kilometerpauschale von 0.30 € pro gefahrenen Kilometer abgegolten. Das reicht zwar nicht, um alle Kosten zu decken. Wertverlust des Fahrzeuges. Inspektionskosten, Treibstoffkosten usw.

Deshalb sollte man da ein Fahrtenbuch führen und dieses dem Chef monatlich vorlegen und unterschriftlich bestätigen lassen.

Ich würde da alle Tankquittungen, Rechnungen über Reparaturen am Auto, Inspektionkosten in meiner Steuererklärung geltend machen. Das Fahrtenbuch dem Finanzamt vorlegen. Dann kann man feststellen, was du an Privatfahrten und Dienstfahrten zurückgelegt hast. Dies könnte sich steuermindernd ergeben.

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet Dir einen Dientwagen zur Verfügung zu stellen; es kommt nun auf den Arbeitsvertrag an; wenn dort nichts von Dienstwagengestellung steht, mußt Du selbst sehen, wie Du dahinkommst (die Rechtmäßigkeit einer Beschäftigung außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte unterstellt - siehe ggf. Arbeitsvertrag).

Der ArbG KANN Dir max. 0,30 € pro gefahrenen km steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten (Pflicht nur, wenn es per Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag so geregelt ist)  - wenn das nicht zutrifft, dann kannst Du das nur über die Einkommensteuererklärung geltend machen, was sich aber zusätzlich nur dann auswirken würde, wenn alle Werbungskosten zusammen 1.000 € übersteigen.

Familiengerd  10.08.2015, 12:22

Der ArbG KANN Dir max. 0,30 € pro gefahrenen km steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten

Für dienstlich veranlasst Fahrten mit dem privaten PKW kann der Arbeitnehmer die Erstattung der tatsächlich entstandenen (und nachgewiesenen) Kosten verlangen - auch wenn es keine arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen gibt.

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DerSchopenhauer  10.08.2015, 14:43
@Familiengerd

Nun, ich beziehe mich in meiner Antwort ausschließlich auf die steuerlich relevante Pauschale - der ArbG muß diese Pauschale von 0,30 € (steuerlich anerkannter Betrag bei Dienstreisen) steuer- und sozialversicherungsfrei nur erstatten, wenn eine entsprechende Regelung im Arbeitsvertrag/Tarifvertrag enthalten wäre.

Man könnte natürlich auch auf § 670 BGB (Aufwendungsersatz) zurückgreifen, worauf Du abzielst (was auch korrekt ist):

Bei Benutzung des eigenen Pkw wären allerdings grundsätzlich dann nur die tatsächlich aufgewendeten Treibstoffkosten ersatzfähig (ggf. zusätzlich noch Unfallkosten, Parkkosten etc.)

Das müsste man dann genau ermitteln.

Die Erstattung könnte geringer ausfallen, als die steuerliche Pauschale sein würde - sollte das so sein, kann die Differenz zur Pauschale bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden - überschreitet der tatsächliche Aufwendungsersatz die steuerliche Pauschale, dann kann steuerlich nichts mehr geltend gemacht werden.

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