Meerestiere im koran essen?

5 Antworten

Im Koran existiert eine solche Einschränkung nicht; im Koran finden sich lediglich drei oder vier fast gleichlautende Verse, die diesem hier gleichbedeutend sind:

Verwehrt hat Er euch nur das von selbst Verendete und Blut und Schweinefleisch und das, worüber ein anderer Name als Allahs angerufen worden ist. Wer aber durch Not getrieben wird - nicht ungehorsam und das Maß überschreitend -, für ihn soll es keine Sünde sein. Allah ist allvergebend, barmherzig.

Koran (2:173)

Wenn Du die andren Verse benötigst, kann ich sie Dir gerne nennen.

Auf Meerestiere bezogen bedeutet das lediglich, dass Du solche nicht essen darfst, die tot an der Oberfläche schwimmen.

Alle anderen Einschränkungen bezüglich des Verzehrs von was auch immer sind NICHT Gegenstand des Koran; da aber nur Allah verbieten darf, müssen sämtliche hadithe mit solch einschränkendem bzw. verbietendem Charakter zwingend Fälschungen sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

AhlulSunnah  26.10.2023, 06:18

Natürlich quran sura 5 vers 96

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Von allen Tierarten, die im Meer leben, ist nur der Verzehr von Fischen erlaubt. Davon ausgenommen sind Fische, die verendet sind und auf der Wasseroberfläche treiben. Diese dürfen nicht verzehrt werden. Fische, die zugrunde gingen, weil das Wasser zu warm oder zu kalt gewesen ist oder weil sie zwischen Eisschichten eingeklemmt wurden, dürfen verzehrt werden. Ebenso dürfen Fische verzehrt werden, die verendet sind, weil sie unter dem Eis eingeschlossen wurde, oder weil sich das Wasser, in dem sie lebten, zurückgezogen hat. In all diesen Fällen gelten die Fische als nicht von selbst verendet und dürfen daher gegessen werden. Fische brauchen nicht geschächtet zu werden, damit ihr Verzehr erlaubt ist, aus das Aussprechen des Namens Allahs ist beim Fang oder der Schlachtung von Fischen nicht erforderlich. Meerestiere, die nicht zu den Fischen zählen, wie z.B. Muscheln, Tintenfische oder Hummer, dürfen nicht verzehrt werden.

Quelle: "Halal und Haram - Erlaubtes und Verbotenes im Islam" von Hasip Asutay, Seite 25-26

Da viele muslimische Länder an Meeren liegen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das Essen von Meerestieren im Koran verboten sein könnte.

Das wäre kulturell widersinnig.

Alles Lob gebührt Allāh. 

Zu den von Allāh gewährten Segnungen gehört die Tatsache, dass Er die Religion für uns einfach gemacht hat und nicht zu schwierig oder unerträglich. Er hat uns viele Dinge erlaubt, die gemäß den vorher offenbarten Gesetzen verboten waren. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „…Allāh will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis …“ (2:185). 

Daher sind alle Arten der Nahrung aus dem Meer erlaubt, seien es Pflanzen oder Tiere, lebendig oder tot. Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Essbare aus ihm als Nießbrauch für euch und für die Reisenden…“ (5:96). Ibn `Abbās sagte: „Sayduhu (wörtlich: Jagd, Verfolgung) bezieht sich auf alles, was lebendig herausgeholt wird, und Ta`āmuhu (wörtlich: sein Essbares) bezieht sich auf alles, was tot herausgeholt wird.“ 

Es gibt einige wenige Dinge – bestimmte Arten von Wassertieren – die manche Gelehrte von der oben genannten Erlaubnis ausschlossen. Diese sind: 

Krokodile – die korrekte Ansicht lautet, dass ihr Verzehr nicht erlaubt ist, denn sie haben Reißzähne und leben am Land, auch wenn sie viel Zeit im Wasser verbringen, daher sollte dem Grund für ein Verbot der Vorrang gegeben werden: Das Krokodil ist ein Landtier mit Reißzähnen. 

Frösche – es ist nicht erlaubt, sie zu essen, denn der Prophet (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) verbot es, sie zu töten, wie in dem Hadīth von `Abd al-Rahmān ibn `Uthmān berichtet wurde und in dem es heißt, dass der Gesandte Allāhs (Allāhs Frieden und Segen seien auf ihm) das Töten von Fröschen verbot (Imām Ahmad; ibn Mājah; siehe auch Sahīh al-Jāmi` #6970). Die Regel lautet, dass alles, was zu töten verboten wurde, auch nicht zu essen erlaubt ist. Wenn es uns erlaubt ist, es zu essen, dann ist es uns auch erlaubt, es zu töten. 

Einige Gelehrte schlossen Seeschlangen aus, doch die korrekte Ansicht besagt, dass sie nirgendwo anders als im Wasser leben. Es ist gestattet, sie zu essen, aufgrund der allgemeinen Aussage der folgenden Āyah (ungefähre Bedeutung): „Erlaubt sind euch die Jagdtiere des Meeres und (all) das Essbare aus ihm als Nießbrauch für euch …“ (5:96). 

Otter und Schildkröten – die korrekte Ansicht, um auf der sicheren Seite zu sein, besagt, dass es gestattet ist, sie zu essen, nachdem sie angemessen geschlachtet wurden, denn sie leben sowohl am Land wie auch im Wasser. Hier lautet der Grundsatz, dass im Falle von Tieren, die sowohl am Land wie auch im Wasser leben, den Regeln für Landtiere der Vorrang gegeben werden sollten, um sicher zu gehen. Daher müssen sie angemessen geschlachtet werden, außer Krebse, die zwar an Land und im Wasser leben, aber kein Blut haben. 

Alles, was Schaden verursachen kann, ist als Nahrung verboten, selbst wenn es aus dem Meer stammt, denn Allāh sagt (ungefähre Bedeutung): „… Und tötet euch nicht selbst (und auch nicht gegenseitig). Allāh ist gewiss barmherzig gegen euch.“ (4:29) und „… und stürzt euch nicht mit eigener Hand ins Verderben. …“ (2:195). 

Nirgendwo, das stimmt nicht.