11 Antworten

Das Jugendstrafrecht bzw. das Jugendgerichtsgesetz sieht nicht in erster Linie die Bestrafung vor, sondern die Erziehung. Somit sieht das Jugendstrafrecht auch drei Stufen der Sanktionsmöglichkeiten vor:

  1. Erziehungsmaßregel, z.B. bestimmte Weisungen, Auflagen, Trainingskurs, Unterricht
  2. Zuchtmittel, z.B. Verwarnungen, Auflagen oder Arrest (z.B. in der Freizeit, an Wochenenden)
  3. Jugendstrafe, also Gefängnis in einer Jugend-JVA

Gefängnis ist das Höchstmaß dieser Sanktionen und 10 Jahre das Höchstmaß bei der Dauer. Mehr geht nicht.

In Deutschland wird von Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge, fahrlässige Tötung usw unterschieden.

Und wenn du das Rechtssystem kennst dann weißt du auch was wichtig ist in Deutschland:

Ist der Täter vorbestraft? Zeigt er Reue? Ist seine Sozialprognose gut? Das Alter spielt auch eine Rolle wegen Jugend und Erwachsenen Strafrecht.

Abgesehen davon gibt es in Deutschland mehr Täter als Opferschutz.

Da braucht man weder die Gerechtigkeit suchen noch danach zu fragen.

Das Schlimmste ist wenn ein Mörder entlassen wird so kann er weitere Morde Begehen,denn in Deutschland haben Straftäter das Recht auf das normale Leben vorbereitet zu werden.

Wie viele Chancen sie hatten ist jeden egal.

Auch wenn ich die Arbeit der Behörden respektiere,so gibt es Leute bei der Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht usw , die ihre Arbeit nicht richtig machen.

Dass es in dem Bereich auch korrupte gibt zeigt es nur, dass unser Rechtssystem nicht funktioniert,denn ein Straftäter kann kein Straftäter verurteilen.

Zudem müssen wir Bürger uns auch an die Nase fassen. Auch wenn durch unsere Provokationen diese Taten nicht gerechtfertigt ist,so sind wir als Verursacher nicht besser als ich die korrupte Justiz, Behörde oder die Politiker.

Das ist halt das Jugendstrafrecht. Hier geht man wohl davon aus, dass sich ein Jugendlicher leichter resozialisieren lässt, als ein Erwachsener.

10 Jahre sind das Maximum im Jugendstrafrecht. Dass der nach Jugendstrafrecht zu verurteilen ist, als 15 Jähriger, ist klar.

Das ist also lediglich eine Sache des Jugendstrafrechts. Und ich halte es für richtig, dass Tätern im Jugendstrafrecht, wo dann auch der Erziehungsgedanke noch eher im Vordergrund steht, weil jemand mit 15 eben noch formbarer ist als jemand mit 42, aufgrund ihres jungen Alters milder bestraft werden.

"Viel zu kurz" ist in meinen Augen doch sehr Ansichtssache... 10 Jahre sind eine immens lange Zeit.

Erinnerst du dich noch an die Zeit zwischen deinem 15. und 25. Lebensjahr?

Ich habe in dieser Zeit mein Abi geschrieben, ein FSJ gemacht, habe dreimal den Volleyballverein gewechselt, habe mein Studium begonnen und abgeschlossen, hatte vier unterschiedliche Nebenjobs und bin schließlich in den Beruf gestartet.

Das ist in diesem Alter eine ganz enorme Zeitspanne.

Im Jugendstrafrecht gilt eher der "Erziehungsgedanke" als der "Strafgedanke".

IMONKI 
Fragesteller
 09.02.2024, 16:36

Das erschossene Opfer hätte sich wohl auch noch gern ein Weilchen erziehen lassen.

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lesterb42  09.02.2024, 17:46
@IMONKI

Das ist dann aber bei jedem anderen Strafmaß auch so. Derartige Urteile müssen emotionslos gefällt werden, weil auch der Täter Rechte hat.

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