Massage-Gutschein gekauft, jetzt Inhaber gewechselt? Wer hat Recht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Gewerbeamt gibt auf Anfrage Auskunft, wer wann Betreiber war. Das kostet natürlich Gebühren. Ob sich das lohnt?

Deinen Anspruch hast du natürlich nur gegen den damaligen Betreiber.

verreisterNutzer  07.05.2022, 11:41

Dankeschön!

Das kommt natürlich ganz auf die Höhe der Gebühren an. Den Typen ausfindig manchen brauche ich nicht, da wird mir mein Anwalt dann sicherlich helfen.

Ich bin glücklicherweise rechtsschutzversichert und meine SB ist dieses Jahr auf 0 € gesunken, weil ich lange keinen Fall hatte, das kann ich mir also leisten, meine Versicherung sollte das zahlen.

Ich möchte das nur aus Prinzip machen. Nächstes Mal sollten die besser gucken, dass die die Gutscheine aufschreiben.

0

Hallo J0ker666,

ohne hier eine rechtsverbindliche Antwort geben zu können, glaube ich, dass es schwierig wird, deinen Gutschein beim neuen Betreiber einlösen zu können. Denn ich gehe davon aus, dass die Betreiber jeweils Selbstständige sind und damit natürliche Personen und keine juristische Personen. D.h. Du hast bei einer natürlichen Person den Gutschein gekauft. Der Folgebetreiber hat aber nicht ein Unternehmen (juristische Person) gekauft und damit auch nicht die Verbindlichkeiten wie den Gutschein, sondern startet separat einfach neu als natürliche Person (Selbstständiger).

Weitere Infos dazu auch hier: https://unternehmer.de/lexikon/recht-lexikon/einzelunternehmen. Dort heißt es u.a.: "Ein Einzelunternehmen ist keine juristische Person, sondern eine natürliche Person. Wobei es sich bei der beruflichen Tätigkeit um eine gewerbliche Tätigkeit oder um eine freiberufliche Tätigkeit handeln kann."

verreisterNutzer  13.05.2022, 15:32

Danke für die Antwort!

Ich habe das mit der neuen Betreiberin geklärt. Ich habe meine Verhandlungsskills ausgepackt und, frag mich nicht wie, die neue Betreiberin dazu bekommen, die Massage trotzdem durchzuführen, obwohl sie daran nichts verdient hat.

Was letztendlich aber gut für sie ist, denn dem Beschenkten hat die Massage sehr gefallen und die Inhaberin hat dadurch nicht nur ihn, sondern auch mich als neuen Kunden gewonnen.

Trotzdem vielen Dank für die informative Antwort!

2

Der neue Besitzer sollte den Gutschein also die Verpflichtung übernommen haben ihn einzulösen. (wie ich unten gelesen habe 3Jahre lang) Hingehen und notfalls mit Anwalt drohen (ob man das dann wirklich tut bleibt dahingestellt.)

https://www.ihk.de/kassel-marburg/beratung-service/recht/wirtschaftsrecht/allgemeines-vertragsrecht/rechtsgrundlage-bei-gutscheinen-4057952

verreisterNutzer  30.07.2022, 00:27

Das hatte ich damals gemacht, ich hatte auch die Paragraphen im Gesetzbuch rausgesucht und vorgezeigt. Natürlich hat sie nicht viel verstanden, weil sie kaum Deutsch sprach, aber Gesetz und Anwalt hat sie zumindest verstanden 😅

Und nach einiger Diskussion hat sie sich dazu bereit erklärt, wenn auch widerwillig, den Gutschein einzulösen. Vielen Dank für die Antwort!

1