Mannschaftskasse

2 Antworten

Ich würde den Betrag auszahlen, oder sie zur nächsten Veranstaltung einladen.

Ich verstehe nicht, warum in derartigen Situationen immer die Meinung besteht, das Geld behalten zu dürfen. Einzahlen darf jeder gerne, aber das Eingezahlte wieder zurückgeben, nein warum denn....

Nein, den Anspruch hat sie nicht.

Das müsste sich ja aus der Satzung ergeben, dass jedes Mannschaftsmitglied regelmäßig einzuzahlen hat, solange es eben in der Mannschaft ist.

Sie war bis zum Rauswurf Mannschaftsmitglied und somit zahlungspflichtig.

Aus dem wohl verhaltensbedingten Rauswurf lässt sich kein Erstattungsanspruch ableiten, solange eure Vereinssatzung das nicht ausdrücklich vorsieht.

WhiteAngelmzg  27.01.2012, 18:16

Wir reden hier nicht über die Vereinkasse, sondern eine Mannschaftskasse. Dazu wird es kaum eine Satzung geben.

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