Mannschaftskasse
Hallo!
Ich hab folgendes Problem! Ich spiele n einer Mannschaft, in der es eine Mannschaftskasse gibt mit der verschieden Veranstaltungen o.ä. Bezahlt wird. Nun wurde eine Spielerin aus der Mannschaft geworfen, da sie für die Mannschaft nicht mehr tragbar war! Nun fordert sie ihre eingezahlten Beträge seit der letzten Veranstaltung zurück, da sie nicht einsieht uns nun weiterhin damit zu unterstützen. Sie meint sie hätte Anspruch, da sie ja nicht freiwillig die Mannschaft verlassen hat!?
Muss ich den Betrag jetzt auszahlen oder nicht? Vielleicht kann mir jemand Tipps geben?
Danke im Voraus!
2 Antworten
Ich würde den Betrag auszahlen, oder sie zur nächsten Veranstaltung einladen.
Ich verstehe nicht, warum in derartigen Situationen immer die Meinung besteht, das Geld behalten zu dürfen. Einzahlen darf jeder gerne, aber das Eingezahlte wieder zurückgeben, nein warum denn....
Nein, den Anspruch hat sie nicht.
Das müsste sich ja aus der Satzung ergeben, dass jedes Mannschaftsmitglied regelmäßig einzuzahlen hat, solange es eben in der Mannschaft ist.
Sie war bis zum Rauswurf Mannschaftsmitglied und somit zahlungspflichtig.
Aus dem wohl verhaltensbedingten Rauswurf lässt sich kein Erstattungsanspruch ableiten, solange eure Vereinssatzung das nicht ausdrücklich vorsieht.
Wir reden hier nicht über die Vereinkasse, sondern eine Mannschaftskasse. Dazu wird es kaum eine Satzung geben.