Mahnkosten von Mahnkosten?
Hallo Zusammen,
ich habe heute ein Schreiben mit der Aufschrift letzte Mahnung und der Androhung eines Inkassoverfahrens bekommen. Ich soll innerhalb von einer Woche (es gilt das Eingangsdatum bei dem Konto des Unternehmens) Mahnkosten für Mahnkosten zahlen, daher 2x die Mahnkosten die eigentlich anfallen. Bei dem Schreiben handelt es sich allerdings um die erste Mahnung die ich von dem Unternehmen überhaupt bekommen haben. Über die Erhebung der ersten Mahnkosten wurde ich nicht informiert. Die ursprüngliche Rechnung ist schon lange und im vollen Umfang beglichen. Muss ich die Mahnkosten in doppelter Höhe übernehmen?
Gruß Julian
5 Antworten
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Wenn eine Mahnung verloren geht, trägst du leider die Last.
Wenn du die Rechnung rechtzeitig bezahlt hast, sind die Mahnungen gegenstandlos. Natürlich darfst du sie nicht ignorieren!
Überprüf aber bitte die IBAN. Es schleichen sich oft Fehler ein und der Empfänger ist m. W. nicht verpflichtet das Geld ohne Hinweis zurück zu überweisen. Wenn aber kein Fehler vorliegt, informier den Gläubiger - schriftlich! mit Beleg der korrekten Überweisung.
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Hallo JulianMaier,
einen Mahnbescheid muss man nicht ankündigen. Die erste, zweite, dritte ....letzte Mahnung ist eine kostenlose ("fast") Serviceleistung ;-)
Man gibt dir die Möglichkeit einen Mahnbescheid zu vermeiden.
Falls du dir sicher bist, dass die Rechnung bezahlt ist und keine, wirklich keine, Beträge mehr offen sind, dann kannst du auch warten bis du den Mahnbescheid vom Amtsgericht bekommst. Dem widerspricht du und gut.
Falls aber doch noch was offen sein sollte, dann wird es richtig teuer.
Viel Erfolg!
Karliemeinname
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Du kannst dort anrufen und versuchen die Sache zu klären.
Üblicherweise übergeben Firmen offene Forderungen an einen Rechtsanwalt/Inkassounternehmen. Das sind Profis und möchten am Eintreiben der Forderungen natürlich Geld verdienen. Das ist ihr Geschäftsmodell.
Am liebsten ist es denen, wenn du lange nichts machst, dann laufen immer höhere Kosten auf, die letztendlich du bezahlen musst.
Es gibt hier auch unseriöse Anbieter, aber wenn du irgendeine berechtigte Forderung (siehe AGB) übersehen hast, dann bist du dran.
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Wenn die Rechnung eigentlich beglichen ist, dann musst du auch keine Mahnkosten zahlen. Ruf dort einfach mal an und frag nach, was schief gelaufen ist
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rutscherlebnis/1506620619872_nmmslarge__144_24_432_432_2e982789f9ecf6e777ec40e5fe304670.jpg?v=1506620622000)
Schau auf das Datum ,wann Du die Rechnung bezahlt hast.
Dazu zählst Du eine Woche.
Ist die 2.Mahnung danach ausgestellt,oder trägt diese kein Datum,
so zahlst Du nur die Zahlungserinnerung / 1.Mahnung.
Hier empfiehlt sich ein Anruf,bzw.die Übermittlung der Kontobuchung / Auszug.
So vermeidest Du Weiterungen der Angelegenheit.
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Hallo Rutscherlebnis. Die heute erhaltene Mahnung ist die die erste Mahnung die ich bekommen habe.
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Dann ist das so zu verstehen,das nicht weiter gemahnt wird,das Inkassoverfahren angedroht wird.Hier musst Du die inzwischen erfolgte Zahlung nachweisen.Auch diese Ankündigung sind "Mahnkosten".Bitte umgehend erledigen.
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Der Betrag ist doch gezahlt. Es ist jetzt 2x die Mahnkosten offen. Aber die können doch nicht Mahnkosten für Mahnkosten erheben und mich über die ersten Mahnkosten nicht in Kenntnis setzten. Wie hätte ich die ersten Mahnkosten zahlen sollen, wenn ich darüber nicht informiert werde?
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Das kann ein Mißverständnis sein,aber auch doppelt.Ich halte es für möglich,das nach dem Datum der spätesten Zahlung;das geht von Erhalt der Ware,üblich sind 7-14 Tage nach Rechnungserhalt,etc,das erstmal aufgefallen ist,aber noch keine Mahnung versendet wurde.,oder dieser Brief verloren ging.Wenn Du schon lange im Verzug bist,einfach zahlen.Es lohnt wirklich nicht,wegen ein paar Tacken rumzustreiten.Der Grundfehler liegt bei Dir.Du hättest rechtzeitig zahlen müssen.Einzige Einschränkung: Die Kosten stehen nicht im Verhältnis zum Aufwand.5-15 Euro gelten als angemessen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Snowflakestar/1513547069792_nmmslarge__0_123_2448_2448_4180c8a0035889ddddab07442296d222.jpg?v=1513547072000)
Ich würde dort anrufen und nachfragen was schief gelaufen sein könnte und es auf diese Weise klären. So bekommst du wirklich Klarheit was Sache ist.
In der Mahnung steht Verzugskosten und das 2 mal aufgelistet. Der Rechnungsbetrag beträgt 2x diese Verzugskosten.