Macht es Sinn einen Spaßbieter auf EBAY bei der Polizei anzuzeigen?

4 Antworten

Nichtzahler behandelt man anders. Sollte der Käufer nicht zahlen, eröffnest Du nacherfolgloser Mahnung einen Nichtzahlerfall.
Den kannst Du nach 4 Tagen schließen, bekommst Deine Verkäuferprovision und der Käufer erhält seine wohlverdiente Verwarnung.
Hat der 2 Verwarnungen, kann er fast ein Jahr lang nichts kaufen auf ebay, da man diese Käufer autmatisch aussperren kann.

Dann setzt Du ihn auf Deine Sperrliste, damit er nicht mehr bei Dir bieten kann http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Und denke daran den Kaufvertrag noch schriftlich zu kündigen! Wenn du den rechtsgültigen Kaufvertrag nicht rechtsgültig gelöst hast, dann kann der Käufer seinen Anspruch auf Lieferung über die komplette Laufzeit der Verjährung (laufendes Jahr + 3 Jahre = 31.12.2019) geltend machen.

Es liegt kein Straftatbestand vor.
Warum willst Du also einen Spaßbieter bei der Polizei anzeigen?

Deine Forderung an den Käufer kannst Du zivilrechtlich stellen, entsprechend dem gem. BGB geschlossenen Kaufvertrag:

https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Für die entstehenden Kosten musst Du in Vorlage treten und ob bei dem Spaßbieter jemals was zu holen sein wird, weisst Du nicht. Wenn sich dann noch herausstellen sollte, dass sich mal wieder ein Jugendlicher oder ein Kind mit falschen Daten auf ebay herumtreibt, hast Du vollend schlechte Karten.

Melde einen Fall wegen nichtbezahltem Artikel, setze dem Käufer eine Frist zur Zahlung (ca. 7 Arbeitstage) und weise darauf hin, dass Du, falls der Betrag bis zu diesem Termin nicht auf Deinem Konto eingetroffen ist,  Du den Kaufvertrag als gelöst betrachtest.

Den Fall bei ebay schliesst Du nach vier Tagen. Dann erhält der Käufer eine Verwarnung von ebay.

Eher nicht. Sowas ist zwar sehr ärgerlich, interessiert aber meistens keinen etwas.
Eine Meldung bei eBay kann man versuchen, aber die Polizei wird sich darum sicher nicht kümmern.

Ne, das macht keinen Sinn... das ist ein privatrechtliches Thema und nicht strafrechtlich. Ich habe ein sehr ähnliches Thema letztens gehabt und konnte über PAYMENOW.org an mein Geld endlich kommen. Die haben mich zuerst dem Käufer eine Frist setzen lassen und anschließend den Spaßbieter anwaltlich angemahnt... so kam ich relativ schnell an mein Geld