Weiß jemand wenn jemand spaßbieter ist und bei ebay Artikel nicht kauft was kann man da machen?
1 Antwort
Es gibt leider Bieter und Käufer, die eBay für einen Kinderkaufmannsladen halten, hier werden aber rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB abgeschlossen und man muss sich auch nicht alles gefallen lassen.
Bei einem privaten Verkäufer muss der Käufer bezahlen, und der private Verkäufer kann die Bezahlung auch erfolgreich einfordern oder sogar einklagen.
Klicken: Bin ich verpflichtet, den gekauften Artikel abzunehmen und zu bezahlen?
Die Frage ist halt, ob sich das lohnt, sinnvoller ist meist das hier:
Klicken: Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel (Käufer zahlt nicht)
Zwischenzeitlich solltest Du den Nichtzahler auf Deine Sperrliste setzen:
Hier kannst Du alle Bieter ausschließen, die mindestens 2 Verwarnungen wegen Nichtzahlens haben:
Klicken: Nichtzahler ausschließen
Hier kannst Du den Käuferkreis einschränken, z.B. Länder ausschließen, in die Du nicht lieferst:
Klicken: Eingeschränkten Käuferkreis festlegen
Und bevor Du fragst:
Nein, die Polizei ist für sowas nicht zuständig, das es hier um reines Zivilrecht handelt.
Allerdings sind scherzhafte Willenserklärungen nicht gültig, sofern der Äußerer davon ausginge der Scherz wäre als solcher erkennbar.
Jedoch könnte man wohl in dem Falle Schadensersatz verlangen.
Zudem bestünde womöglich die Möglichkeit der Anfechtung der Willenserklärung. Auch hier fände sich die Möglichkeit des Schadensersatzes.