6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja, weil...

Den Opfern Gerechtigkeit widerfahren muss und weil Mord oder Beihilfe zum Mord nicht verjährt.

Die Angeklagte konnte ihr Leben als Mitarbeiterin innerhalb der Justiz genießen und muss sich jetzt wohl erstmals mit den tausendfachen Gräueltaten, an denen sie mitwirkte, auseinandersetzen.

Durch ihre Flucht hat sie natürlich einen Grund für U-Haft geliefert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Ja, weil...

Bei Verbrechen, die nicht verjähren, oder entsprechender Mithilfe: ja, natürlich.

Ja, weil...

wir immernoch in einem Rechtsstaat leben, und somit empfinde ich es als wichtig, dass jemand, der andere ermordet hat dafür gradezustehen hat.

Ja, weil...

ja, denn es wurden auch 96 j Juden in die Vernichtungslager gezerrt.

Aber keine Sorge: der Frau wird schon nichts passieren. Im Gegensatz zu den Juden. Aber mit ihr steht halt der Nationalsozialismus vor Gericht.

Ja, weil...

Gezerrt wird sie bestimmt nicht.

Eine Verhandlung und möglicherweise die darauf folgende Verurteilung läßt die Angehörigen der Opfer, oder die Opfer selbst, sofern sie noch leben, mit dem Unrecht, dass ihnen geschehen ist, abschliessen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung