Lohnt sich diebstahl überhaupt?

2 Antworten

Bei einem Hartz-IV-Empfänger, der eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit begangen hat, besteht das Problem darin, dass er sich in einer finanziell schwierigen Situation befindet. Die vom Jobcenter gewährten Leistungen wie insbesondere der sogenannte Regelsatz sind so bemessen, dass sie damit gerade über die Runden kommen. Gleichwohl kommt gerade bei einer nicht als gravierend eingestuften Straftat - wie etwa einem Diebstahl - die Verurteilung zu einer Geldstrafe in Betracht. Denn eine Freiheitsstrafe ist gewöhnlich nur bei schweren Kapitalverbrechen gerechtfertigt. Ebenso wenig kann ein Hartz-IV-Empfänger prinzipiell von der Verhängung einer Geldbuße ausgeschlossen werden.


Hakan8868 
Fragesteller
 10.07.2021, 12:35

Ebenso wenig kann ein Hartz-IV-Empfänger prinzipiell von der Verhängung einer Geldbuße ausgeschlossen werden,

Was bedeutet das was bekommt man dan als strafe ??

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Anden Staatsanwalt muss man überhaupt nichts zahlen.

Die Strafe setzt das Gericht fest.