Lösung Aufgabe 1?

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Robespierre rechtfertigt die Anwendung von Gewalt und den allgemeinen Schrecken/Terror mit den besonderen und bedrohlichen Umständen, denen Frankreich und die noch nicht gefestigte und gesicherte Revolution damals ausgesetzt sind und durch die eine Notlage besteht.

Aufgabe (Funktion) einer Regierung sei, alle Kräfte einer Nation auf das Ziel hinzulenken, zu dessen Verwirklichung die Regierung eingesetzt worden ist (Zeile 1 – 4).

Das Ziel, zu dem die revolutionäre Regierung eingesetzt worden ist, bestehe darin, die Republik zu schaffen und aufzubauen (zu begründen; Zeile 6 – 8). Die revolutionäre Regierung müsse außerordentlich aktiv sein, weil sie einen Krieg führt (Zeile 11 – 14; nach Zeile 8 – 9 ist die Revolution der Krieg der Freiheit gegen ihre Feinde). Sie sei dabei keinen einheitlichen und festen Regeln unterworfen, weil die Umstände, in denen sie sich befindet, heftig bewegt („stürmisch“) und gefährlich seien und die Regierung „genötigt“ sei, „neue wirksame Kräfte“ gegen Gefahren einzusetzen, die dringend Gegenmaßnahmen erfordern (Zeile 14 – 19).

Die revolutionäre Regierung sei gegenüber „allen guten Bürgern“ zum vollen Schutz der Nation verpflichtet, „den Feinden des Volks“ schulde sie dagegen den Tod (Zeile 19 – 22).

Auch die Regeln der revolutionären Regierung beruhten auf Gerechtigkeit und öffentlicher Ordnung (Zeile 22 – 24). Sie müsse sich an die gewöhnlichen und allgemeinen Grundsätze halten, soweit die öffentliche Freiheit dabei nicht gefährdet werde (Zeile 24 – 28).

Ausländische Agenten mit schlimmen Absichten verbreiteten sich in Frankreich, die auf eine günstige Zeit lauerten, von revolutionsfeindlichen Monarchen („Tyrannen“) bezahlt, die neue Armeen ansammeln (Zeile 32 – 40). Diese Agenten redeten schmeichelnd auf die Franzosen ein, seien aber Gesinnungsgenossen und Helfer („Brüder und Komplizen“) der grausamen Anhänger der absolutistischen Monarchie („Tyrannenknechte“), zu Zerstörung und Eroberung Frankreichs gekauft („um unsere Ernten zu verwüsten und unsere Städte und Schiffe in Besitz zu nehmen“; Zeile 40 – 46). Die Gegenrevolutionäre hätten schreckliche Taten verübt, nämlich Mitbürger ermordet und mitleidlos gefangene Revolutionäre, Frauen und Kinder und Volksvertreter/Abgeordnete in Parlamenten („Repräsentanten des Volkes“) niedergemetzelt (Zeile 46 – 49). Eine so betonte Böswilligeit und Schrecklichkeit von Feinden legt nachdrückliche Schutzmaßnahmen nahe.

SUSHIIZZBACK 
Fragesteller
 31.03.2022, 09:44

Vielen Dank!!!!!! Das hilft mir sehr 🙏🏻🙏🏻

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