Linksextremisten erstellen gefakte AfD-Webseite. Ist das rechtlich erlaubt oder ist das strafbar?

1 Antwort

Terror und Kriminalität sind keine Naturereignisse, die man kritiklos hinnehmen muss. Sie sind menschengemacht und haben Ursachen, die man bekämpfen kann. Genau das soll hier geschehen.

Der erhebliche Anteil von Rechtsextremen, gerade bei der Gewalt- und Hasskriminalität, führt derzeit viel zu selten zu gerichtlichen Maßnahmen. Die Sicherheitslage verschärft sich vor allem im deutschen Netz und bei der Kriminalität gegenüber Ausländern dramatisch. Eine besondere Rolle spielen hierbei Täter aus dem politischen Umfeld der AfD.

Da ist des doch nur vorbildlich, wenn Daten gesammelt werden, die dem Verbot der AfD dienen können.


PIutonium 
Fragesteller
 25.11.2023, 15:56

Du hast die Frage nicht beantwortet.

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Geraldianer  25.11.2023, 16:52
@PIutonium

Ich halte das nicht für strafbar. Das Impressum ist eindeutig. Und die Gruppe wird der Verwertung der durch die Seite eingegangenen Daten mit Sicherheit nach dem Datenrecht umgehen. Also gesetzeskonforme Beiträge löschen. Mögliche verfassungsfeindliche oder gesetzeswidrige Äußerungen werden sicher nur anonymisiert veröffentlicht. Mögliche Straftaten müssen natürlich weitergeleitet werden. Strafrechtlich relevante und gegen unsere Grundordnung gerichtete Beiträge den Behörden zugänglich zu machen, ist im Interesse unseres Volkes.

Das Zentrum für politische Schönheit hat in der Vergangenheit alle Prozesse gewonnen, die AfD wäre gut beraten, hier nicht eine neue Niederlage vor den Augen der Öffentlichkeit hinzunehmen. Zumal demokratische Parteien bestimmt keine Schwierigkeiten hätten, dass verfassungsfeindliche Inhalte bekannt werden könnten. Die Reaktion der AfD-Spitze deutet darauf hin, dass die Parteiführung ihren Mitgliedern nicht unbedingt ein Eintreten für unsere Grundordnung zutraut.

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