Liegt bei meiner Bachelorarbeit ein schwerwiegender Täuschungsversuch vor oder nicht?
Liebe Community,
ich benötige Eure Einschätzung zum vorliegenden Fall.
A. Fall
Nach Prüfung meiner Bachelorarbeit wurde mir folgendes Ergebnis mitgeteilt:
In den Grundlagenkapiteln wurden ca. 20 Textstellen mit „handwerklichen Mängeln“ gefunden. Beim Paraphrasieren habe ich mich teils zu nahe am Wortlaut der Originalquelle orientiert. Da allerdings alle fremden Ideen und Gedanken als Zitate markiert sind, ist mir ein Täuschungsversuch zur Verschleierung fremder Ideen und Gedanken nicht vorzuwerfen. Mir wird allerdings vorgeworfen, dass ich hiermit den Eindruck „vortäuschen“ würde, dass ich diese fremden Ideen und Gedanken mit eigenen Worten vollständig selbst formuliert hätte.
Zur Würdigung der Gesamtumstände habe ich hierzu wie folgt Stellung genommen:
- Der Bearbeitungszeitraum fiel zeitgleich mit dem „Lockdown“ zusammen, so dass die KITA meiner Kinder und alle Bibliotheken geschlossen waren. Hierdurch fehlten mir die Rückzugsräume zum konzentrierten wissenschaftlichen Arbeiten. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen sind diese Mängel weniger als Täuschungsabsicht, sondern vielmehr als Ausfluss von Sorgfaltsdefiziten zu werten.
- Alle meine Modulprüfungen habe ich in Regelstudienzeit und im 1. Versuch (Ø 2,3) bestanden, so dass kein mehrfacher Täuschungsversuch vorliegt.
- Bei der Bearbeitung fehlte mir zunächst die Übung wissenschaftlichen Schreibens, da ich aufgrund von Elternzeit eine mehrjährige Studienpause gemacht habe.
- Das Paraphrasieren der sehr anspruchsvoll geschriebenen Textstellen fiel mir teils sehr schwer, da ich als Ausländerin Deutsch erst im Erwachsenenalter an der Uni gelernt habe.
Aufgrund dieser Mängel wird meine Arbeit vom Prüfungsausschuss intensiv geprüft. Diese Prüfung könnte weitere Textstellen zu Tage bringen, bei denen ich mich ggf. zu nah am Wortlaut der Originalquelle orientiert habe. Ein Täuschungsversuch zur Verschleierung von fremden Ideen und Gedanken schließe ich allerdings definitiv aus!
B. Beurteilung
Sind diese Mängel eher als „Schlechtleistung“ oder eher als „Täuschungsversuch“ zu werten? Wenn diese als „Täuschungsversuch“ zu werten seien, ist dieses eher als ein leichter oder als ein schwerwiegender Täuschungsversuch zu beurteilen? Bei einem schwerwiegenden Täuschungsversuch sieht die PO nämlich eine Zwangsexmatrikulation vor!
Ich habe nun die Sorge, dass beim Vorfinden weiterer Textstellen, dieses mir aufgrund der Häufung als schwerwiegender Täuschungsversuch gewertet werden kann und ich zwangsexmatrikuliert werde! Könnt Ihr mir meine Sorgen nehmen? Vielen lieben Dank!
3 Antworten
Zumindest von dem, was du da schreibst, würde ich nicht von einem Täuschungsversuch ausgehen. Die Gründe dafür sind, meiner Meinung nach, zwar irrelevant, aber wenn du die Zitate richtig gesetzt hast, dann kann man dir Täuschung wohl nicht vorwerfen, da du deine Energie nicht darin gesteckt hast, wissentlich und willentlich andere Arbeiten als deine eigene zu verkaufen und den Urheber zu verscgleiern oder nicht kenntlich zu machen.
Wäre zumindest mein Eindruck.
Das zu beurteilen ist Sache der Universität bzw. der prüfenden Professoren ... alles andere wäre Rätselraten unsererseits ...
Damit wird sich Dein Professor bzw. der Prüfungsausschus beschäftigen müssen, wie Deine Fehler in dem Bereich zu bewerten und zu bemessen sind, liegt ganz allein in deren Einschätzung und deren Ermessen.
Allerdings wird Dich im Zweifel keines Deiner Argumente retten können wenn viele und eindeutige Fehler in der Richtung vorliegen. Du musst da dann auf die Milde der Prüfer hoffen. Die korrekte Anwendung wissenschaftlicher Formalien ist Teil der Prüfungsleistung, war Teil der im Studium zu erlernenden Kompetenzen, wurde vermutlich im Rahmen von Hausarbeiten sowie eventuell dem Angebot verpflichtender oder freiwilliger Tutorien geübt bzw musste sich eigenständig angeeignet werden. Dass Plagiate und auch der allzufreie Umgang mit sinngemäßen Zitaten unzulässig sind, das sollte für jemanden der seine Bachelorarbeit schreibt keine Überraschung sein. Wenn Du durch Deine Elternzeit da aus der Übung warst, dann wäre es Deine Aufgabe gewesen Dich da wieder einzuarbeiten, da kannst Du nur bei sehr großzügigen Prüfern mit Nachsehen rechnen, die Ansprüche an die Prüfungsleistungen müssen unter Studenten gleich ge- und bewertet werden. Mit der Anmeldung zur Prüfung zeigst Du Deine Bereitschaft geforderte Leistungen auch bringen zu können. Auch die Einschränkungen durch den Lockdown werden vermutlich nicht helfen, da hättest Du vielleicht lieber rechtzeitig beim Prüfungsamt Antrag auf Fristverlängerung oder Ähnliches stellen können, wenn Dir das Probleme bereitete, die Deine Fähigkeit zur Erstellung einer wissenschaftlichen Prüfungsleistung einschränkten. Hattest Du Dich da mal nach den Möglichkeiten erkundigt und kannst die Nachfragen bestenfalls nachweisen?
Dass Du bisher alles gut bestanden hast, das hat keinerlei Relevanz für die aktuell zu beurteilende Leistung. Im Gegenteil, es zeigt, dass Du das Zeug eigentlich gelernt hast und korrekt anwenden können solltest.
Mit dem letzten Punkt gestehst Du quasi ein, dass Du zu nah am Text geschrieben hast (und das aus sprachlicher Unfähigkeit, nicht aus Versehen, Zeitnot oder äußerer Umstände), das widerspricht Deinen bisherigen Ausführungen. Auch sonst schreibst Du an sich sprachlich auf adäquatem Niveau, zweifelhaft, dass Deine Prüfer das Argument gelten lassen.
Ich würde den Teil, dass vielleicht weitere Textstellen fehlerhaft sind, definitiv streichen, es zeigt, dass Du weiterer Mängel nicht ausschließt. Dadurch wird sich zwangsläufig die Frage aufwerfen, warum Du das so abgegeben hast, wenn Du Dir dieser möglichen Defizite bewusst bist. Das wird den Vorwurf absichtlicher Täuschung eher erhärten als abmildern.
Insgesamt musst Du hoffen, dass Deine Prüfer Milde walten lassen, Dir Gelegenheit zur Korrektur geben (falls die Prüfungsordnung das zulässt), oder Dich trotz der Mängel noch bestehen lassen. Aktuelle Beispiele von Politikerinnen zeigen, dass man selbst Doktortitel der FU Berlin bei eindeutigen Plagiaten noch behalten darf...