Leuchtmittel und Rückgabe?

3 Antworten

Richtig: Leuchtmittel sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Wenn sie allerdings einen Herstellungmangel aufweisen oder die im Kaufvertrag zugesicherte Qualität und Beschaffenheit nicht haben, dann sieht die Welt schon wieder ganz anders aus. Dann hat der Händler nämlich die Pflicht zur Gewährleistung - mit Garantie hat das zunächst einmal nichts zu tun.

du hast die AGB der firma mit deiner bestellung akzeptiert.. also gilt es nicht, anschliessend herumzumonieren.............

Klar dürfen die das. Hättest dich ja mal vorher über die Rückgaberechte informieren können.