Leseproben bei Legasthenie Bayern??

2 Antworten

Hallo

Die Antwort der Direktorin ist in sich schon logisch. Die Frage ist, ob das Ergebnis der der Leseprobe in die Deutschnote mit eingeht. Das sollte der Notenschutz ja eigentlich verhindern. Denn es gilt:
"Notenschutz bedeutet, dass auf die Erbringung einer geforderten Leistung oder wesentlicher Prüfungsanforderungen verzichtet wird, wenn die Voraussetzungen des Art. 52 Abs. 5 BayEUG erfüllt sind."

Grundsätzlich würde ich das Problem lieber bei der Wurzel packen und das Thema Lesen (und dann natürlich auch Schreiben) in den Griff bekommen. "Legasthenie" ist keine Krankheit wie ein Husten und auch eine sehr unscharfe Aussage. Sie besagt am Ende nur, dass die "Normleistungen" beim Lesen und Schreiben zu stark unterschritten werden. Es sagt gar nichts über die Ursachen aus. Allein bei Lesestörungen sind bis jetzt 14 verschiedene Ursachen bekannt, und eine jede für sich oder auch in Kombination kann das Problem sein.
Das grundsätzliche Problem ist, dass der Mensch von seiner Biologie her nicht für das Lesen gemacht ist (vor allem das Sehsystem). Es gab hier auch nie eine Evolution. Lesen ist eine Kulturtätigkeit wie Radfahren oder Stricken. Wir müssen es erlernen und dabei die Fähigkeiten nutzen, die uns die Natur gegeben hat. Und die sind leider für diesen Zweck "suboptimal", wir sind vom Sehsystem her Jäger. Oft werden die Fähigkeiten auch einfach nur falsch eingesetzt. Z.B. versuchen manche Kinder, den Text zu scannen wie in Computer. Das kann nicht funktionieren, das menschliche Auge ist dafür viel zu langsam. Wir sehen eigentlich nur "Fotos" und unser Gehirn setz daraus unsere Umwelt zusammen.
Die Augen müssen über den Text springen, lange genug verharren (fixieren) und dann so weit weiterspringen, dass keine Lücken entstehen. Man kann das sehr schön an den Augen sehen, die springen ganz regelmäßig von links nach rechts und dann auf einmal wieder zurück zum Zeilenanfang. Man kann das sehr schön in diesem Video sehen:

https://youtu.be/G7JPBHa2VxY

Um das Problem gezielt anzugehen, muss zuerst festgestellt werden, wie groß die Textsegmente pro Blicksprung sein dürfen und wie lange dabei hingesehen werden muss. Anschließend muss der zu lesende Text passend eingeteilt werden, die störenden Textteile müssen dabei nach Bedarf blasser gemacht bzw. ganz ausgeblendet werden.
Das hört sich jetzt kompliziert an, ist es ab nicht. Dafür gibt es eine entsprechende Software. Wenn man sich das als Eltern nicht selber zutraut: Es gibt auch genügend Lehrpersonen (Therapeuten, Lehrer, ...), die die Software verwenden.

Das Verfahren, dass diese Software umsetzt ist wissenschaftlich bestens evaluiert:

https://www.celeco.de/effiziente-legasthenie-therapie/wissenschaftliche-studien/

und das mit Abstand effizienteste.

Die Software findest du hier:
https://www.celeco.de/effiziente-legasthenie-therapie/

Ich hoffe, diese Infos helfen etwas.

Gruß

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich befasse mich seit 20 Jahren beruflich mit diesem Thema

Dazu ist in den §§ 31 - 36 BaySchO meines Wissens gar nichts geregelt.

Die einzige Hilfestellung, die mir zusätzlich zum oben genannten noch in den Sinn käme wäre ein geändertes Schriftbild für den Text. Durch Auswahl einer geeigneten Schriftart und -größe, größere Zeilenabstände o.ä.