Lehrerin zur Rechenschaft ziehen?

Wolpertinger  29.02.2024, 22:53

was geht es dich an?

DerKaterkatz 
Fragesteller
 29.02.2024, 23:04

Hä? Was ist denn das für eine Frage? Redest du nur über Sachen, die dich direkt betreffen?

5 Antworten

Wenn sich ein Kind in der Obhut anderer befindet, kann natürlich mal etwas passieren. Wenn man anfängt, jeden zur Rechenschaft zu ziehen, dann man keiner mehr etwas für andere. In diesem Fall hätte man die Polizei gerufen. Aber wie soll ein Kind das verarbeiten? Meine Eltern holen mich nicht ab (schlimm genug) und nun packt mich die Polizei.

Ach, das wird doch im Sande verlaufen, denke ich. In dem Alter, in dem die Kids sind, kann man der Lehrerin ja wohl kaum noch eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorwerfen. Im Gegenteil, diese komischen Assi-Eltern sollten der Frau sogar noch dafür danken, dass sie ihr Kind mit zu sich genommen hat, nur weil niemand da war, um es abzuholen.

Ich arbeite als Erzieherin in einer Kita. Und es kommt oft vor, das Eltern ihre Kinder bis nach Dienstschluss einfach vergessen. Als Erzieherin habe ich 2 Möglichkeiten. Alles andere ist verboten.

Möglichkeit 1:
Ich verbleibe mit dem Kind in der Kita bis den Eltern irgendwann mal ein Licht aufgeht, das das Kind fehlt. In der Kita ist das Kind so lange versichert, bis es den Eltern übergeben wird. Natürlich rufe ich die Eltern weiterhin an, auch wenn nicht abgehoben wird. Das Längste was ich mal warten musste war bis 20.30 Uhr, danach hat die Chefin übernommen, die extra nochmal 40 km fahren musste bis sie vor Ort war. Die ist dann noch bis 21.30 Uhr geblieben. Was ist passiert? Das Kind sollte vom Fahrdienst abgeholt werden. Der hat es aber vergessen. Zuhause sollte eins der älteren Kinder (Teeny) das Kind in Empfang nehmen. Aber das Kind daheim hats verpasst und verzockt an der Playstation, und als die Eltern dann gegen 21 Uhr daheim waren, da war der Aufruhr groß. Das Geschwisterkind hat eins auf den Deckel bekommen und der Fahrdienst wurde gefeuert.

Möglichkeit 2:
Das Kind wird der Polizei übergeben und diese bringt es dann in eine Auffangstation für Kinder in Not und die Polizei versucht dann zu ermitteln was mit den Eltern ist.

Alles andere ist verboten, weil der Versicherungsschutz des Kindes nicht gegeben ist. Die Lehrerin hat das Kind auf eigene Verantwortung mitgenommen und hat nun für den Unfall grade zu stehen.

DerKaterkatz 
Fragesteller
 01.03.2024, 12:00

Option 1 fällt ja weg, weil man nur am Bus stand. Option 2 finde ich persönlich völlig drüber - da hat das Kind doch einen Schaden fürs Leben. Aber gut, so ist es halt in Deutschland,

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DerKaterkatz 
Fragesteller
 01.03.2024, 12:29
@DerKaterkatz

Scheinbar wohnt die Lehrerin auch nur 200 Meter von der Bushaltestelle entfernt.

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Das ist in der Tat ne Frechheit der Lehrerin gegenüber, sie hätte das Kind ja auch der Polizei übergeben können wenn Eltern einfach nicht da sind. Für den Unfall kann man sie auch nicht haftbar machen, Kinder mit 12/13 sind keine die dauernd beaufsichtigt werden müssen. Ich hoffe diese Eltern bekommen für all das nen Denkzettel.

DerKaterkatz 
Fragesteller
 01.03.2024, 12:30

scheinbar wohnt die Lehrerin auch direkt ums Eck von der Bushaltestelle.

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Das ist so typisch Deutsch.

Die Eltern haben es vermasselt aber am Schluss soll die Lehrerin schuld sein.

Als Lehrerin hätte sie vermutlich lieber gleich das Jugendamt rufen sollen und denen das Kind in die Hand drücken.