laptop rückgabe bei Otto?

1 Antwort

Es gibt beim Kauf einer Ware durch einen Verbraucher mehrere Möglichkeiten:

  1. Die Gewährleistung durch den Verkäufer. Die ist gesetzlich geregelt.
  2. Eine Garantie durch den Verkäufer oder den Hersteller oder durch beide. Das ist jeweils eine freiwillige Leistung. Wenn sie aber versprochen worden war, muss sie auch eingehalten werden - zusätzlich zur Gewährleistung durch den Verkäufer.
  3. Das Widerrufsrecht nach einem Fernkauf per Internet oder Telefon: Dies greift 14 Tage lang am dem Lieferdatum. Das erleichtert die Stornierung des Kaufvertrags: Dabei muss man erst gar nicht erklären, dass oder ob etwas kaputt gegangen ist. Falls doch etwas kaputt ist, sollte man erklären, dass der Fehler schon bei der Lieferung bestand. Wenn die Lautstärke kein Fehler ist, ist man einfach unzufrieden nach dem Ausprobieren des Produkts und schickt es deshalb rechtzeitig zurück und erhält sein Geld zurück. Ab einem Preis von 40,- € übernimmt der Verkäufer die Kosten für den Rückversand.

Wenn der Verkäufer sagt, "Wenden Sie sich bitte wegen der Garantie (also wegen Nr. 2 hier) an den Hersteller, kamm man das tun, muss es aber nicht, da der Verkäufer wegen Nr. 1 haftet. Aber es kann Vorteile bieten für den Käufer, die Garantie des Herstellers in Anspruch zu nehmen, da hier meist leichter selbst entschieden werden kann, ob man eine Reparatur bevorzugt oder eine neue Ware (oder Geld zurück, aber das gibt es eher vom Verkäufer).

Gruß aus Berlin, Gerd

Roxannna 
Fragesteller
 12.05.2021, 19:29

erstmal vielen dank für ihre Antwort..aber ich glaube ich konnte meine Frage nicht richtig ausformulieren.

Der Notebook ist ja nicht kaputt, ich möchte den zurückgeben weil er mir nicht gefallen hat. Aber da ich den paar mal benutzt nd bei HP registriert habe würde ich jetzt gerne wissen ob diese Registrierung bei HP zu einem Wertverlust führen oder trotzt dessen mein Geld komplett gutgeschrieben kann?

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GerdausBerlin  12.05.2021, 19:45
@Roxannna

Die Registrierung beim Hersteller dient ja nur dazu: Damit und mit der ausgefüllten Garantiekarte kriegt der Kunde auch dann Garantie-Leistungen, wenn er den Kaufbeleg verloren hat. Und der Hersteller kriegt durch die Registrierung die Möglichkeit, für weitere Produkte aus seinem Haus zu werben und sein Image als toller Hersteller und als Produzent toller Marken zu verbessern bzw. aufrechtzuerhalten.

Nun sieht es für dich wohl so aus, als hättest du dem nächsten Käufer deiner Ware die Möglichkeit genommen, sich ebenfalls zu registieren und die Garantie-Karte auszufüllen. Aber das ist keine Wertminderung, der neue Käufer kann dies auch noch tun.

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