Langzeitstudent trotz Studiumswechsel?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

"Langzeitstudent" ist kein wirklicher Status. Einige Bundesländer haben Regelungen getroffen, nach denen ab einem bestimmten Zeitpunkt Langzeitstudiengebühren erhoben werden, deswegen ändert sich für die Betroffenen aber nichts am normalen Studentenstatus.

Aktuell werden Langzeitstudiengebühren fällig in Thüringen ab dem 4. Semester, in Sachsen-Anhalt und Sachsen ab dem 5. Semester, in Niedersachsen ab dem 6. Semester über der Regelstudienzeit.

Diese Zeiträume beziehen sich auf den jeweiligen Studiengang. Bei einem Wechsel würde die Zählung also wieder von vorn beginnen.

Anders ist es in Bremen, dort werden Langzeitstudiengebühren ab dem 15. Hochschulsemester fällig. Das heißt, wenn man länger als 14 Semester immatrikuliert war, egal in welchen Studiengängen, werden Gebühren fällig.

Alle anderen Bundesländer haben keine solchen Regelungen, da kann man so lange studieren, wie man will oder kann.

Beste Grüße!


MrManu97 
Fragesteller
 11.01.2019, 15:16

Vielen Dank für deine Antwort, da bin ich beruhigt, 500€ mehr pro Semester sind für mich einfach nicht entrichtbar. :D

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Das mit den 4 Semestern ist zu mindest in meinem Bundesland so.