Lässt diese Teilungserklärung eine Airbnb-Vermietung zu?
Hallo zusammen,
Wir haben die Möglichkeit auf unbestimmte Zeit in eine Gewerbewohnung zu ziehen bis sich ein Käufer dafür findet. Um eine Rückzugsmöglichkeit zu haben würde ich meine jetzige Eigentumswohnung für kurze Zeiträume möbiliert vermieten
Kann mir jemand diese Teilungserklärung von 1967 anschauen und sagen, ob eine Airbnb-Vermietung darin untersagt ist?
2 Antworten
Bei uns wäre das dann eine gewerbliche Vermietung und die ist für Wohnraum nicht möglich. Siehe aktuell ggf. auch die vielen Gerichtsverfahren bundesweit in dieser Angelegenheit.
Selber vermieten auf unbestimmte Zeit (keine "Ferienwohnung/Handwerkerbutze") wäre möglich.
Viel Glück.
Deine Frage ist nicht eindeutig geregelt.
Würde mich aber auf den Standpunkt stellen, dass auf Seite 6 die Absätze 3 und 4 so auszulegen sind, dass hierzu die Zustimmung der Verwaltung notwendig wäre.