Lässt diese Teilungserklärung eine Airbnb-Vermietung zu?

2 Antworten

Bei uns wäre das dann eine gewerbliche Vermietung und die ist für Wohnraum nicht möglich. Siehe aktuell ggf. auch die vielen Gerichtsverfahren bundesweit in dieser Angelegenheit.

Selber vermieten auf unbestimmte Zeit (keine "Ferienwohnung/Handwerkerbutze") wäre möglich.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Deine Frage ist nicht eindeutig geregelt.

Würde mich aber auf den Standpunkt stellen, dass auf Seite 6 die Absätze 3 und 4 so auszulegen sind, dass hierzu die Zustimmung der Verwaltung notwendig wäre.