Lärmbelästigung durch Trampolin auf Balkon?
Eine geht um eine Wohnanlage mit mehreren Eigentumswohnungen. Ein Eigentümer hat seine Wohnung im 2. Stock an eine Familie mit 1 Kind vermietet. Diese Familie hat auf dem Balkon ein Trampolin aufgestellt. Wenn das Kind nun auf dem Trampolin springt ist die Lärmbelästigung in der darunter liegenden Wohnung enorm. Es ist nicht das Geschrei des Kindes, sondern die Übertragung des Trittschalls und Poltern vom Trampolin durch die Betondecke. Gibt es eine rechtliche Möglichkeit das Trampolin zu entfernen oder das Benutzen zu verbieten. Vielleicht kennt jemand ein bereits ergangenes Urteil.
Danke
Wohnkomplex mit mehreren Eigentumswohnungen. Ein Eigentümer hat Wohnung im 2. Stock an Familie mit Kind vermietet. Diese Fam. hat ein Trampolin auf dem Balkon aufgestellt. Bei Benutzung des Trampolin auf dem Balkon ( Betonboden ) entsteht durch Trittschall und Poltern des Gerätes ( nicht Geschrei des Kindes )eine enorme Lärmbelästigung in der darunter liegenden Wohnung. Gibt es eine rechtliche Handhabe das benutzen des Trampolins zu untersagen. Gibt es schon bekannt Urteile ?
Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Wenn Du beim ersten Sprung über's Geländer hüpfst, dann wird sich die Lärmbelästigung in Grenzen halten. Wahrscheinlich wird nicht mal jemand Deine harte Landung bemerken.
Da ein Stahlbeton-Balkonboden mit dem Fußboden der Wohnung und dem Mauerwerk verbunden ist, kann es durchaus sein, dass ein klapperndes Trampolin-Gestell sich auf das ganze Haus überträgt und sehr nervig ist.
Ein Holzbalkon dagegen bietet Dir die Möglichkeit, nach wenigen Hüpfern durch den Boden zu brechen.
Das kann vorkommen
Dein einen stört's den anderen nicht.
Ich würde aber nicht auf nem Balkon springen...