Lärmbelästigung durch Trampolin auf Balkon?


04.08.2021, 09:16

Wohnkomplex mit mehreren Eigentumswohnungen. Ein Eigentümer hat Wohnung im 2. Stock an Familie mit Kind vermietet. Diese Fam. hat ein Trampolin auf dem Balkon aufgestellt. Bei Benutzung des Trampolin auf dem Balkon ( Betonboden ) entsteht durch Trittschall und Poltern des Gerätes ( nicht Geschrei des Kindes )eine enorme Lärmbelästigung in der darunter liegenden Wohnung. Gibt es eine rechtliche Handhabe das benutzen des Trampolins zu untersagen. Gibt es schon bekannt Urteile ?

Danke für eure Hilfe

3 Antworten

Wenn Du beim ersten Sprung über's Geländer hüpfst, dann wird sich die Lärmbelästigung in Grenzen halten. Wahrscheinlich wird nicht mal jemand Deine harte Landung bemerken.

Da ein Stahlbeton-Balkonboden mit dem Fußboden der Wohnung und dem Mauerwerk verbunden ist, kann es durchaus sein, dass ein klapperndes Trampolin-Gestell sich auf das ganze Haus überträgt und sehr nervig ist.

Ein Holzbalkon dagegen bietet Dir die Möglichkeit, nach wenigen Hüpfern durch den Boden zu brechen.

Dein einen stört's den anderen nicht.

Ich würde aber nicht auf nem Balkon springen...